Beitrag #89
01.09.2015, 20:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.09.2015, 20:56 von Elisabeth I..)
(01.09.2015, 18:21)Bonita schrieb: Vor allem wenn man in der Apo bzw dem Personal bekannt ist, kann man ein "vergessenes" aber übliches Rezept nachbringen, muss aber den vollen Preis "einsetzen" - das ist zumindest meine Erfahrung...
Im wesentlichen richtig. Ersetze in deinem Satz jedoch im Zusammenhang mit "Einsetzen" von "übliches Rezept" in "Kassenrezept", dann stimmts ... Danach kannst dann selbst entscheiden, ob du dir deinen Einsatz zurückholen willst.
Mit Privatrezept oder auf Gut Glauben dass das Medikament ärztlich verschrieben ist oder, weil dich die Apo ohnedies in der Dauermedikamentation kennt, bist einfach Selbstzahlerin. Geht die Kasse nix an.
Daraus stimmt das schon, was eine Vorschreiberin bemerkt hat: Estrogel gegen
Disclaimer: Dies versteht sich nicht als Anleitung zum "schwarz Besorgen" von Hormonen zur Selbstmedikamentation! Das ist nämlich eine ganz schlechte Idee.