Beitrag #37
09.09.2015, 08:05
(03.09.2015, 17:18)mrs.moustache schrieb: Danke für den link. Liest sich aber echt unschön. Lebenslang, was ja bei uns "eh nur" 25 jahre oder so sind, finde ich da mehr als angemessen.
Lebenslang ist die gesetzliche Höchststrafe. Mehr geht nicht. Der Rest ist eine Frage der gerichtlichen Aufsicht über den Strafvollzug. Der Wahrspruch der Geschworenen (Schuldig des Mordes mit 7:1 Stimmen) ist recht eindeutig ausgefallen. Da haben offenbar keine größeren Anti-TG-Emotionen mitgespielt.
Warten wir mal ab, wie das Rechtsmittelverfahren ausgeht. Ich glaube nicht, dass der Verurteilte den Schuldspruch los wird, aber bei der Strafbemessung hat er eine gewisse Chance.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -