Beitrag #27
24.09.2015, 09:08
(20.09.2015, 20:21)S4R4h schrieb: Ich hab schon nen Doppelnamen genommen: Sarah-Daniela ... du kannst ja auch nur den einen nehmen/benutzen/anführen wenn du willst
Benutze und Stell mich auch nur als Sarah vor... Beide Namen stehen dann nur im Pass usw. ..
[...]
Und:
(20.09.2015, 22:21)SandraGirl schrieb: Sowas könnte man natürlich überlegen die eltern einzubeziehen für nen zweitnamen den man nicht allen weiterkommuniziert. Müßte man aber dann wirklich explizit drauf bestehen das man trotzdem mit dem namen gerufen wird den man als erstes angibt nicht den den sie sich wünschten. [...]
Hier mal von der rechtlichen Seite eingeworfen:
Dass in AT ohne Personenstandsänderung immer noch nach amtlicher Meinung der erste Vorname nur dem im Geburtenbuch eingekratzten Geschlecht entsprechen darf bzw. man/frau gnädigerweise als ersten einen Unisex-Vornamen ohne PStÄ annehmen darf, setze ich mal als bekannt voraus.
Interessanter ist die hier aufgeworfene Sache mit den Doppel- bzw. mehreren Namen (auf AT bezogen):
* Sarah-Daniela als der Doppelname gilt namensrechtlich ein einziger Vorname. Der wird überall in den Datenbanken/Urkunden/Dokumenten und amtlichen bzw. von den stattlichen Datenbanken abhängigen Schriftstücken genau so eingetragen.
* Dementsprechend würde ohne PStÄ eine Vornamensänderung auf z.B. Chris-Sarah (also mit Bindestrich) nicht bewilligt werden, weil beide als der erste weibliche Vorname gelten. Hingegen Chris Sarah wäre zulässig, da der erste Vorname unisex Chris und der zweite Vorname Sarah ist.
* Bei mehreren Vornamen (also z.B. Sandra Daniela Michaela; z.B. Chris Sandra Hannah) entscheidet üblicherweise der behördliche Zufall, wie viele der Vornamen davon sich in den amtlichen Urkunden/Dokumenten/Datenbanken/(behördlichen) Schriftstücken wiederfinden (mit Ausnahme des vom Geburtenbuch abhängigen zentralen Melderegisters ZMR, wo immer wirklich alle Vornamen drinnenstehen). Das heißt frau bekommt mal nur den ersten Vornamen geliefert, oft sind es wiederum alle Vornamen, manchmal auch die ersten beiden.
* Es besteht aber ein Rechtsanspruch darauf, dass bei mehreren Vornamen jedenfalls nicht nur der erste Vorname, sondern eben z.B. die ersten beiden Vornamen verwendet werden bzw. in Dokumente/Urkunden geschrieben werden. Dies ist bei erstem Unisex-Vornamen eine Lösung, also statt Chris allein auf Chris Sandra zu bestehen, wenn frau gerne so genannt werden will.
* Komplizierter wird die Angelegenheit wenn das Leben der Chris Sandra Hannah als Sarah gelebt werden soll: Während dies vom ZMR und den damit im Verbund stehenden Datenbanken nicht geht, ist es im täglichen und rechtlichen Verkehr möglich, als Sarah aufzutreten: Banken, Versicherungen, Telefonanbieter ... über Sozialversicherung und Finanzamt online bis zum Gericht - überall geht es mit Sandra.
Bei einem derartigen Unterschied gibt es dann bisweilen ein Problem im elektronischen Behördenverkehr wegen der Inkonsistenz der Datenbanken zum ZMR.
Einen wesentlichen Unterschied gibt es zwischen AT und DE:
In DE gibt es bei mehreren Vornamen die dezitierte Möglichkeit sich den Rufnamen deklarieren zu lassen, das muss also nicht unbedingt der erste Vorname sein. Dargestellt wird das als unterstrichener Vorname. Das gibt es bei uns in AT leider nicht.
Ob die Sache mit dem Bindestrich - mit B. ein Vorname - ohne B. zwei Vornamen - auch in DE so geregelt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Durchaus also Eckpunkte, die bei der einmaligen Chance der eigenen Vornamenswahl auch mitbedacht werden sollte, wenn es denn mehrere Vornamen sein sollen und mindestens einer davon im täglichen Leben gebraucht werden soll.
Hoffe nun alle anständig verwirrt zu haben ;-) - es sind jahrelange Erfahrungen aus der täglichen Welt im Leben mit mehreren Vornamen und dem zweiten davon als - in AT nicht möglichen, siehe oberhalb - Rufnamen ...