Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #25
(25.09.2015, 16:29)Bonita schrieb:
(25.09.2015, 13:45)Mike-Tanja schrieb: ... Innerhalb Europas gibt es m.E. keine Aussicht auf erfolgreiches "Gender-Recognition-Shopping".

Deshalb wäre es ja auch mal nett, wenn sich Betroffene dazu melden würden; Oder wenigstens über zB Mia ein bisserl Licht ins Dunkel käme...

(25.09.2015, 05:52)Bonita schrieb: ... es hat sich noch keine Betroffene hierzu zu Wort gemeldet, leider (Mia, hast Du schon nachgebohrt?)...

Ich sehe das wie Mike-Tanja, ihre diesbezüglichen Ausführungen sind zu 100% zu unterschreiben. Wo kein Spielraum ist für solches Forum-shopping, da kann sich nunmal auch keine Betroffene zu Wort melden.

Zum Begriff: Forum-shopping ist im Wesentlichen sich seinen Gerichtsstand innerhalb der EU auszusuchen. Ein Beispiel dafür ist das Insolvenzrecht, wo sich für Delinquenten vulgo Schuldner, durch Wohnsitzverlegung meist nach London, das britische (= England & Wales) als Glücksfall für eine rasche Entschuldigung darstellt.

Da nun - wie wir ja wissen - nach dem deutschen TSG die Gerichte zuständig sind, wäre eine personenstandsrechtliche Flucht zu einem Gericht in einem anderem EU-Land klassisches Forum-shopping.

Ob der Begriff Forum-shopping auch zutreffen würde bei einem damit verbunden gleichzeitigen Wechsel von Gerichtszuständigkeit (DE) zur Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden (AT), wäre dann wohl eher eine rechtsphilosophische Frage auf hohem Niveau.
Zitat



Nachrichten in diesem Thema
RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen - von Elisabeth I. - 26.09.2015, 02:38
RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - von Lina - 06.11.2015, 22:40
RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - von Lina - 06.11.2015, 22:54
RE: Detailfrage PÄ/VÄ Österreich - von Lina - 07.11.2015, 00:00

Gehe zu: