Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #25
(25.09.2015, 16:29)Bonita schrieb:
(25.09.2015, 13:45)Mike-Tanja schrieb: ... Innerhalb Europas gibt es m.E. keine Aussicht auf erfolgreiches "Gender-Recognition-Shopping".

Deshalb wäre es ja auch mal nett, wenn sich Betroffene dazu melden würden; Oder wenigstens über zB Mia ein bisserl Licht ins Dunkel käme...

(25.09.2015, 05:52)Bonita schrieb: ... es hat sich noch keine Betroffene hierzu zu Wort gemeldet, leider (Mia, hast Du schon nachgebohrt?)...

Ich sehe das wie Mike-Tanja, ihre diesbezüglichen Ausführungen sind zu 100% zu unterschreiben. Wo kein Spielraum ist für solches Forum-shopping, da kann sich nunmal auch keine Betroffene zu Wort melden.

Zum Begriff: Forum-shopping ist im Wesentlichen sich seinen Gerichtsstand innerhalb der EU auszusuchen. Ein Beispiel dafür ist das Insolvenzrecht, wo sich für Delinquenten vulgo Schuldner, durch Wohnsitzverlegung meist nach London, das britische (= England & Wales) als Glücksfall für eine rasche Entschuldigung darstellt.

Da nun - wie wir ja wissen - nach dem deutschen TSG die Gerichte zuständig sind, wäre eine personenstandsrechtliche Flucht zu einem Gericht in einem anderem EU-Land klassisches Forum-shopping.

Ob der Begriff Forum-shopping auch zutreffen würde bei einem damit verbunden gleichzeitigen Wechsel von Gerichtszuständigkeit (DE) zur Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden (AT), wäre dann wohl eher eine rechtsphilosophische Frage auf hohem Niveau.
Zitat ↑



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