Beitrag #28
26.09.2015, 12:32
(26.09.2015, 02:38)Elisabeth I. schrieb: ... Zum Begriff: Forum-shopping ist im Wesentlichen sich seinen Gerichtsstand innerhalb der EU auszusuchen. ... Ob der Begriff Forum-shopping auch zutreffen würde bei einem damit verbunden gleichzeitigen Wechsel von Gerichtszuständigkeit (DE) zur Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden (AT), wäre dann wohl eher eine rechtsphilosophische Frage auf hohem Niveau.
Ebent; Wenn Österreich allen seinen Bürgern, diesen Weg ohne Gericht ermöglicht, dann sollte das rein theoretisch auch für Deutsche gelten, die hier in Ö als EU-Bürger leben - also wohnen, arbeiten und Steuern zahlen oder soziale Stütze (AMS, BMS) - denn das dürfen Deutsche als EU-Bürger in Ö auch ohne irgendwelche Genehmigungen wie vor dem EU-Beitritt Österreichs...
Dass sich diese Deutschen dann aber hingegen in ihrer ursprünglichen Heimat mit den ho Papieren dann auf gut österreichisch "brausen können", ist jedenfalls schon mal klar...
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