Beitrag #28
26.09.2015, 12:32
(26.09.2015, 02:38)Elisabeth I. schrieb: ... Zum Begriff: Forum-shopping ist im Wesentlichen sich seinen Gerichtsstand innerhalb der EU auszusuchen. ... Ob der Begriff Forum-shopping auch zutreffen würde bei einem damit verbunden gleichzeitigen Wechsel von Gerichtszuständigkeit (DE) zur Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden (AT), wäre dann wohl eher eine rechtsphilosophische Frage auf hohem Niveau.
Ebent; Wenn Österreich allen seinen Bürgern, diesen Weg ohne Gericht ermöglicht, dann sollte das rein theoretisch auch für Deutsche gelten, die hier in Ö als EU-Bürger leben - also wohnen, arbeiten und Steuern zahlen oder soziale Stütze (AMS, BMS) - denn das dürfen Deutsche als EU-Bürger in Ö auch ohne irgendwelche Genehmigungen wie vor dem EU-Beitritt Österreichs...
Dass sich diese Deutschen dann aber hingegen in ihrer ursprünglichen Heimat mit den ho Papieren dann auf gut österreichisch "brausen können", ist jedenfalls schon mal klar...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends