Beitrag #2
27.10.2015, 18:01
liebe leute,
die sache ist die dass jetzt die umschreibung meines uni-abschlusses am plan gestanden wäre
seitens der uni aber gibt es folgende info, es fehlt die rechtsgrundlage ein zeugnis auf einen anderen namen aus zu stellen, sie können/dürfen es daher leider nicht machen...
mein problem ist jetzt natürlich eine nachvollziehbare für euch, bei jedem bewerbungsgespräch müsste ich mich per altem zeugnis und namensänderungsbescheid, personenstandsänderung zwangsouten, wo dann entsprechende nachteile zu erwarten wären...
da die uni keine erfahrungen mit solchen fällen hat, ist meine frage, stimmt es wirklich dass die uni es nicht machen darf?
es heißt, sie würden es gern machen aber sie dürfen nicht...
danke und liebe grüße, newt
die sache ist die dass jetzt die umschreibung meines uni-abschlusses am plan gestanden wäre
seitens der uni aber gibt es folgende info, es fehlt die rechtsgrundlage ein zeugnis auf einen anderen namen aus zu stellen, sie können/dürfen es daher leider nicht machen...
mein problem ist jetzt natürlich eine nachvollziehbare für euch, bei jedem bewerbungsgespräch müsste ich mich per altem zeugnis und namensänderungsbescheid, personenstandsänderung zwangsouten, wo dann entsprechende nachteile zu erwarten wären...
da die uni keine erfahrungen mit solchen fällen hat, ist meine frage, stimmt es wirklich dass die uni es nicht machen darf?
es heißt, sie würden es gern machen aber sie dürfen nicht...
danke und liebe grüße, newt