Beitrag #26
27.10.2015, 23:58
(27.10.2015, 20:58)Bonita schrieb: Lieber Newt,
liest sich ganz gut - beilegen könntest Du dieses von Eva bereits erwähnte/verlinkte PDF: http://transx.at/Lib/Law/BMBF%202014%20Zeugnisse.pdf
Wenn der Rektor erneut ablehnt, würde ich tatsächlich die ebenfalls schon zuvor von anderen erwähnte "Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen (WASt)" um Rat bzw Hilfe bitten...
Alles Gute
Umgekehrt wird ein Schuh draus.
Denn wenn der Rektor erstmal abgelehnt hat, hat die ADSt bzw. WASt auch keine Karten mehr, darin mitzuspielen.
Eine Ablehnung durch den Rektor bedeutet - auch bei einer Privatuniversität - rechtlich einen förmlichen Bescheid. Der ist nur im Rechtsweg mit Berufung und infolge etc. pp. zu bekämpfen. Siehe in Langform dazu in einem meiner postings zuvor.