Beitrag #39
28.10.2015, 21:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.10.2015, 22:01 von newt.)
hi leute,
ich hatte heute leider nicht viel erfolg
die reaktion war, der leiter des studienreferats hat sich am verwaltungsgerichtshof erkundigt bei Dr Dr Gerhold, der herr meint dass die uni kein neues zeugnis auf den neuen namen ausstellen darf, auch nicht wenn es sich um einen TG handelt, weil das dokumentenfälschung wäre.
ein universitätsabschlusszeugnis darf nur das beinhalten, was zum zeitpunkt des abschlusses tatsache war.
das soll im übrigen für jede universität österreichs gelten...
das ist jetzt wieder alles rein mündlich, wie nun weiter
lg, newt
ich hatte heute leider nicht viel erfolg
die reaktion war, der leiter des studienreferats hat sich am verwaltungsgerichtshof erkundigt bei Dr Dr Gerhold, der herr meint dass die uni kein neues zeugnis auf den neuen namen ausstellen darf, auch nicht wenn es sich um einen TG handelt, weil das dokumentenfälschung wäre.
ein universitätsabschlusszeugnis darf nur das beinhalten, was zum zeitpunkt des abschlusses tatsache war.
das soll im übrigen für jede universität österreichs gelten...
das ist jetzt wieder alles rein mündlich, wie nun weiter
lg, newt