Beitrag #42
29.10.2015, 01:19
(27.10.2015, 20:10)Mia schrieb: Für den Uniabschluss bist Du nach wie vor auf den guten Willen des Rektors angewiesen.
Das hat mir gerade die Fr. Angelika Frasl geschrieben, bin mit ihr auf Facebook in Kontakt.
da ist dann aber die frage, bekomme ich einen ablehnbescheid mit dieser begründung dass es urkundenfälschung ist, gehe ich damit vor gericht wo sich klären lässt dass es zwar keine wäre, aber wie wohlgesonnen tritt dann der fall dass der rektor seinen guten willen ausfährt in kraft, nach einem rechtsstreit mit der uni?
was der rektor aktuell vom ganzen weiß -keine ahnung, bislang nur kontakt zum leiter des studienreferates gehabt
ist seine reaktion mit dem rektor allerdings abgesprochen, ist es nicht egal wie es begründet ist, der gute wille fehlt dann ja offenbar.
und wer kann nach einem rechtsstreit oder im zuge, auf den guten willen der gegnerischen partei zählen?
theoretisch könnts ja auch heißen nein, wir werden nicht weil in Ö keine bananen wachsen
da könnte man zwar ausprozessieren dass es in keinem zusammenhang steht
aber nein wir wollen nicht, würde übrig bleiben...