Beitrag #48
29.10.2015, 03:13
(29.10.2015, 01:24)newt schrieb: jedenfalls wenn ich diesen bachelorabschluß nicht verwenden kann, hab ich lediglich nachweis für pflichtschule
Nanu? Vor Bachelorstudium brauchts doch eine Berufsreifeprüfung, oder irre ich? Sprich: AHS-/BHS-Zeugnisse und Maturazeugnis, von denen ja jedenfalls, wie wir mittlerweile wissen, dank Heinisch-Hosek-Schreiben mit der Dienstanweisung ("-Zettel", wie es Bonita nennt) von der Schule eine "Zweitschrift" mit neuem Namen ausgestellt werden muss/soll.
(29.10.2015, 02:21)newt schrieb: laut leiter des studienreferates untersteht die uni dem bundesministerium für wissenschaft, forschung und wirtschaft
auch wenn sie daneben wohl privatuni der stadt wien ist
daher gelten die regelungen bezüglich rechtsanspruch der frau Heinisch-Hosek und der SPÖ nicht
Das ist jedenfalls korrekt so.
Wobei sie - die Uni - ist nicht nur "daneben" eine Privatuni. Sondern auch die Privatunis unterstehen in gewisser Weise (nach dem Privatuniversitätengesetz) wie die normalen Unis (nach Universitätsgesetz - UG) dem BMfWFW.
Dort jedoch, wo ein rechtsfreier Raum besteht, kann nicht nur das Ministerium in dem von ihm zu vertretenen Rechtsraum (dort, wo die Uni als Behörde agiert), sondern auch im Generellen der Rechtsträger und Eigentümer - hier: die Stadt Wien - Weisung erteilen.