Beitrag #67
29.10.2015, 04:38
(29.10.2015, 04:17)Bonita schrieb:(29.10.2015, 04:12)Elisabeth I. schrieb: ... Dieser Link auf wien.gv.at - ob von dir so gewollt oder nicht, weiß ich nicht - führt auf die Seite der "Magistratsabteilung 13 ..."...
Dort liest man ua:
https://www.wien.gv.at/advuew/internet/A...3&STELLE=Y schrieb:...
Untergeordnete Stellen
• Konservatorium Wien GmbH
...
und war anher auch auf Deinen Einwurf vorhin:
(29.10.2015, 03:13)Elisabeth I. schrieb: ... Dort jedoch, wo ein rechtsfreier Raum besteht, kann nicht nur das Ministerium in dem von ihm zu vertretenen Rechtsraum (dort, wo die Uni als Behörde agiert), sondern auch im Generellen der Rechtsträger und Eigentümer - hier: die Stadt Wien - Weisung erteilen.
gedacht
Ja, das "worauf es gedacht war", hab ich schon verstanden.
Aber das mit der Zuständigkeit für das/die Konservatorium Wien / Konservatorium Wien GmbH habe ich nicht gesehen. Der Hinweis schon früher, und auch ich hätte mitbekommen, was du meinst ... ;-)
Insofern hast du natürlich recht mit der möglichen Anlaufstelle neben der WASt. Ich denke aber WASt ist besser, "neben", also doppelt bringt sowieso nichts.