Kirchliche Heirat?
RE: Personenstandsänderung wann??
Beitrag #6
(01.11.2015, 23:04)Bonita schrieb: Ob sich andere "christliche" Kirchen resp deren PfarrerInnen an der röm-kath orientieren kann ich nicht sagen...

Dann frag doch jemanden, der es weiß. Big Grin

Ich zitiere mal nach Wikipedia, weil keine Lust habe das alles selbst zu schreiben.
Zitat:Das Eheverständnis der protestantischen Kirchen unterscheidet sich erheblich von dem römisch-katholischen. Während in der katholischen Kirche die Eheschließung selbst vor dem Priester und in gottesdienstlicher Form stattfindet, sind evangelische Trauungen nur Gottesdienste anlässlich einer (bereits erfolgten, etwa standesamtlichen) Eheschließung. Diesen Unterschied griff auch das frühere staatliche Recht auf:

„Wer eine kirchliche Trauung oder die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung vornimmt, ohne dass zuvor die Verlobten vor dem Standesamt erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, begeht eine Ordnungswidrigkeit.“
– § 67 aF des deutschen Personenstandsgesetzes (Verbot der religiösen Voraustrauung)

Die Eheschließung ist also kein Sakrament, sondern „ein weltlich Ding“ (Martin Luther), die evangelische Trauung nur die religiöse Feier einer vorherigen Eheschließung. Folglich ist das evangelische Eherecht weit weniger umfangreich als das katholische. Die Voraussetzungen der kirchlichen Eheschließung sind wie für andere Kasualien meist in sogenannten Lebensordnungen enthalten, deren Rechtsqualität unter den verschiedenen Religionsgemeinschaften unterschiedlich verstanden wird.

Zumeist wird zwischen Pfarrer und Eheleuten ein Traugespräch geführt. Die Trauung findet in einem Gottesdienst statt, wenn die Eheschließung nachgewiesen ist. Die Eheleute müssen einer christlichen Kirche angehören, einer davon der Kirche, von der die Trauung erfolgen soll. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Trauung auch möglich, obwohl einer der Eheschließenden nicht getauft ist. Unter Umständen kann die Trauung auch abgelehnt werden. In Zweifelsfällen entscheidet zumeist die jeweilige gewählte Kirchengemeindeleitung. Die Trauung wird in das Kirchenbuch eingetragen und bescheinigt.

Sogar ich könnte kirchlich heiraten, obwohl ich nicht getauft bin. Solange ein Ehepartner evangelisch ist, ist das den meisten Pfaffern egal, ob und welche Konfession der andere hat.
Bei Ungetauften (eigentlich ja Heiden, oder nicht? ) versuchen sie gerne vorher noch schnell eine Taufe an den Mann bzw. die Frau zu bringen, aber auch nur die ganz eifrigen.
Aber selbst das wäre mit einer neuen Geburtsurkunde ja kein Problem, die müssen ja nach dem gehen was aktuell ist.
Wenn mich eine kirchliche Heirat interessieren würde, könnte ich die glaube ich ganz schön ins schwimmen bringen. Eine Ehe mit zwei Frauen und die wollen auch noch kirchlich heiraten und das wo doch laut Gesetz gar keine gleichgesetzlichen Ehen geschlossen werden.
Big Grin Ich glaube das könnte echt böse werden. Big Grin
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
WWW
Zitat



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