Beitrag #3
01.11.2015, 22:20
(01.11.2015, 20:51)Bonita schrieb: Da Du [hier: sternschnuppe] nach einer Personenstandsänderung vom Gesetz her Frau bist darfst Du standesamtlich einen Mann heiraten. Kirchlich (katholisch jedenfalls) nicht, wenn der Pfarrer Deiner Geburtsgemeinde nicht mitspielen mag (weil sich an die röm Order hält)...
Korrekt, mindestens ersteres zu 100% :-).
Die Sache mit der Kirche ist etwas differenzierter zu betrachten: Es stimmt natürlich, dass es - aber nicht nur bei den Katholen - auf den Pfarrer (bei den evangelischen u.a. nicht-r.k.-Kirchen auch möglich: die Pfarrerin) ankommt. Aber: es ist nicht zwangsläufig der Pfarrer der Geburtsgemeinde, da ja keine Pflicht besteht, von diesem die kirchliche Trauung vornehmen zu lassen.
Einen potentiellen Ausweg - jedoch ohne Erfolgsgarantie - gibt es, wenn die kirchliche Hochzeit denn wichtig ist:
Mit neuer Geburtsurkunde und dem alten Taufschein hinpilgern zur Taufpfarre (also jene in der die Taufe im Taufbuch eingetragen ist) und dort im Sekretariat, falls nicht der/die Pfarrer/in allein alles verwaltet, die beiden Dokumente vorlegen und analog zur Geburtsurkunde ganz unschuldig-naiv einen neuen Taufschein zu erbitten. Wenn du Glück hast funktioniert das. Dann steht einer kirchlichen Hochzeit, wo auch immer, nichts mehr im Weg - ganz ohne weiteres Zwangsouting davor.
Nachsatz: Entspricht persönlicher Erfahrung, habe einen solch neu ausgestellten Taufschein. Einen sogar, auf dem auf der Rückseite in der entsprechenden Rubrik vermerkt ist, dass das weibliche Taufkind mit der Frau sowieso am xx.xx.xxxx in der Pfarre xyz kirchlich getraut wurde! :-)