Beitrag #85
03.11.2015, 18:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2015, 18:10 von Elisabeth I..)
(03.11.2015, 16:42)Mar schrieb: Ich hab da mal eine Frage und da ihr alle Textwände mit endlosen Zitaten schreibt fehlt mir einfach komplett der überblick bei diesem Thread.
Liebe Mar,
da ich für diese "Textwände" mitverantwortlich bin, entschuldige ich mich dafür bei dir. ;-)
(03.11.2015, 16:42)Mar schrieb: [... Arbeitszeugnis - alter Namen/Personalpronomen. ... Ablehnung Änderung ...]
TU Wien schrieb:Sehr geehrte Frau XXX,
leider ist eine Änderung nicht möglich. Das Zeugnis wurde damals auf den korrekten Namen ausgestellt.
Das war ein schlagendes Argument.
Nun, es ist in der Tat ein "schlagendes" Argument - ein "niederschlagendes" nämlich.
MT ist zwar, wie sie in ihrem Posting weiter vorn im Thread anhand ihrer Punkte 2ff. dargestellt hat, in ihrer juristischen Einschätzung der Meinung, dass eine Neuausstellung eines Zeugnisses aus den von ihr dargebrachten rechtlichen Gründen nicht möglich sei.
Ich bin von MT abweichend der Meinung, dass es sehr wohl gute Gründe gibt, die es rechtlich möglich machen - ob es nun eine wirkliche "Neuausstellung", ein "Duplikat" oder eine "Zweitschrift" sein muss/darf, sei dabei dahin gestellt.
Dafür spricht auch aus der gelebten Praxis:
- Die Dienstanweisung der Bildungsministerin Heinisch-Hosek (HH) an die Landesschulräte et al., dass auf Anfrage Betroffener "Zweitausfertigungen" (wie HH es nennt) von deren Schulzeugnissen auszustellen sind.
- In früherer Zeit von mindestens zwei Schulen (HTLs in Wien) problemlos ausgestellte Zeugnisse mit neuem Namen und Pronomen, ansonsten wort- und datumsgleich als "Duplikat".
- Dass z. B. problemlos eine (und wohl nicht die einzige) Ingenieururkunde (zuständig das Wirtschaftsministerium, wie immer es jeweils gerade heißt) neu ausgestellt wurde (im konkreten Fall unter neuer Aktenzahl als "Duplikat-Ingenieururkunde" mit dem Vermerk der Originalausstellung und Aktenzahl der Erstausstellung auf dessen Rückseite.
- Last but not least: Neu ausgestellte Arbeitszeugnisse - hier: zweier - privater Arbeitgeber mit aktuellem Ausstellungsdatum, selbstverständlich mit neuem Namen/Pronomen und, in einem der beiden Fälle, sogar mit der zum Zeitpunkt der Beschäftigung noch nicht verliehenen Standesbezeichnung Ing. ebenso wie mit aktueller Adresse.
- Ich gehe davon aus, dass sich diese Beispielliste beliebig lang von anderen fortsetzen ließe.
(03.11.2015, 16:42)Mar schrieb: Ich wollte dann eigentlich mit der WASt Kontakt aufnehmen. Jedoch bin ich nie dazu gekommen. Habt ihr vielleicht einen Tipp was man da machen könnte?
Mit dem ersten Satz hast du dir die Antwort auf deine Frage schon gegeben: WASt ist sicher eine gute Anlaufstelle. Wenn du in dem Thread zurückblätterst findest du irgendwo weiter vorne einen "Waschzettel" den ich an die OP betreffend der Kontaktaufnahme mit der WASt geschrieben habe.
Oder ggf. wie von Bonita zuvor vorgeschlagen, es bei der AK zu versuchen. WASt erscheint mir in dem Zusammenhang jedoch weiterhin als zielführender. Handelt es sich doch bei Vorlegen müssen von Zeugnissen mit dem alten Namen/Pronomen um ein unerwünschtes Zwangsouting und sohin um einen klaren Fall von Diskriminierung.
Ich würde es weiter versuchen - es wäre nicht das erste Zeugnis, das neu oder als Duplikat ausgestellt wird (siehe Beispielliste oben). Obendrein handelt es sich hier mit der TU ja um einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber, der z. B. mutmaßlich auch über die Volksanwaltschaft gezwungen werden könnte.
Generell noch gesagt:
Eines der Probleme auf dem Gebiet ist, dass es - wie bereits hinlänglich in diesem Thread erörtert - weder eine Rechtsgrundlage dafür gibt; wie es genauso wenig eine Rechtsgrundlage dagegen gibt. Und es - im Gegensatz zu Deutschland - in Österreich noch keine diesbezügliche Judikatur gibt, auf die sich Arbeitgeber/Unis/Schulen/etc. auf der einen, sowie Betroffene auf der anderen Seite stützen können.
Viel Erfolg!