Beitrag #90
04.11.2015, 14:14
(03.11.2015, 18:03)Elisabeth I. schrieb: [hier gekürzt] MT ist zwar, wie sie in ihrem Posting weiter vorn im Thread anhand ihrer Punkte 2ff. dargestellt hat, in ihrer juristischen Einschätzung der Meinung, dass eine Neuausstellung eines Zeugnisses aus den von ihr dargebrachten rechtlichen Gründen nicht möglich sei. [hier auch gekürzt]
Das habe ich nicht geschrieben. Ich habe lediglich auf die Probleme dabei, etwa sinngemäß den Unterschied zwischen Willens- und Wissensurkunden, hingewiesen und, ganz im Gegenteil, meiner Überzeugung Ausdruck gegeben, dass eine Gesetzesauslegung geboten ist, die dem Sinn der gesetzlich geregelten PÄ (= Schutz vor Diskriminierung) Geltung verschafft.
Aber das wird nicht immer leicht sein.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -