Beitrag #15
07.11.2015, 08:52
(07.11.2015, 08:08)Ann Lie schrieb: Ich bin kirchlich verheiratet, auch gültig weil sie von der TS nix wussten, habs nicht angegeben. [...] Haben tu ich beides, TS und IS. [...] Was würde das für meine Ehe bedeuten ? Wird sie dadurch ungültig und bin ich deshalb unfähig eine Partnerschaft einzugehen nur wegen der TS ? [...]
Deine kirchliche Ehe ist gültig, sie ist auch vollzogen, der Beweis ist offensichtlich erbracht, da du (mir erinnerlich) Kinder zustande gebracht hast. Die Ehe ist kirchlich auf Unauflöslichkeit angelegt, das bleibt sie daher auch bei ziviler Scheidung.
Wie jedoch die Erfahrung anhand diverser Promis (vornehmlich der rechten, sprich: schwarzen Reichshälfte) immer wieder vorgezeigt, ist die Unauflöslichkeit nur "am Papier", es gibt immer vorgeschoben kosmetische Gründe, warum einer Nichtigkeitsklage eines der beiden oder beider Eheleute vor dem Diözesangericht stattgegeben wird (ab 1. Dezember nurmehr in dieser 1. Instanz, bis dahin verpflichtendes Verfahren in 2. Instanz in Rom).
Eheliche Kinder bleiben im Fall einer Nichtigkeitsaufhebung weiterhin ehelich (analog wie auch bei der zivilen Ehe).
HTH