Beitrag #19
07.11.2015, 12:29
Ach, Bonita! Du willst/kannst es nicht verstehen. Das finde ich schade:
Nein, es kann einem im Nachhinein de facto nicht genommen werden, wie ich oben ausführlich dargelegt habe:
* Klagsrecht haben die Eheleute - bei deren Einvernehmen gibts daher auch von ihnen keine Klage.
* Weiteres Klagsrecht - und ausschließlich nur von ihm - hat der Kirchenanwalt. Und dem muss eine behauptete Nichtigkeit erst überhaupt zu Ohren kommen, geschweige, dass er dann auch Klage erhebt, weil das Wohl der Kirche gefährdet wäre.
* Das Thema ist so ein Spezialthema, das Wissen darum nur Spezialisten oder so "Wühlmäusen" wie mir zugänglich. - Vernaderer wüssten also gar nicht, wohin mit ihrer Vernaderungswut.
Und ich sags gerne noch einmal: Wo kein Kläger, da kein Richter. Vorausgesetzt, es gäbe überhaupt etwas zum Klagen.
Du willst doch nicht behaupten, dass die "Ungehorsamen" der PI nur geduldet sind und ihnen ihr Tun abgestellt werden könnte? Oder du willst behaupten, dass einem Pfarrer sein Tun ein Trans-Cis-Paar wissentlich oder unwissentlich zu trauen, weil nicht geduldet verboten wird? (Ja, sicher, wenn er es an die große Glocke hängen würde, dann wahrscheinlich schon.)
Und nein, es ist nicht Kirchengesetz, dass TS nicht gülitg heiraten dürfen. Kirchengesetz ist, was im CIC steht. Und dort steht nichts von Transsexuellen. Was die Rechtskonservativen verzapfen ist ihre Privatmeinung, das interessiert die fortschrittlichen herzlich wenig.
Die Glaubenskongregation hat zwar Gewicht, aber auch nicht überall. Manche Getreue glauben an die "Inquisition", manche und zunehmend mehr interessiert herzlich wenig, was aus Rom kommt.
Ja, und? Der hat schlichtweg Pech gehabt. Falsche Pfarre als Heimatpfarre ausgesucht. Es hängt auch ganz viel von der jeweiligen Ortskirche sowie deren Bischof ab. Spanien ist da natürlich ein eher schlechtes Pflaster.
Wir hier sind aber in Österreich - und wennst nicht grad im heiligen Land Tirol bist, ist es nicht ganz so schlimm.
BTW: Ich bin einst zum Taufpaten erwählt worden.
Werde ich jetzt aus dem Taufbuch und dem Taufschein des Taufkindes getilgt, weil ich als Transfrau ach so böse gegen die Kirche bin? ;-)
Zu den Vernaderern siehe oben.
Ausreden braucht es eher keine mehr. Heutzutage ist die Wanderbewegung der Normalzustand und nicht die Ausnahme. Zumal in den meisten Fällen ja ohnehin nicht aus Glaubensgründen aus der Heimatpfarre heraus kirchlich geheiratet wird, sondern wegen der schönen, tollen weißen Hochzeit.
(07.11.2015, 10:43)Bonita schrieb: Im Allgemeinen aber, wenn "Transsexualität" offensichtlich ist, kann (lt Kirchengesetz muss) einem dieses Sakrament verwehrt werden... Genauso wie es einem im Nachhinein wieder "genommen" werden kann (lt Kirchengesetz muss), wenn eine Person mit entsprechender Einstellung das (in der Kirche, deren Anwalt, warum auch immer) anzeigt...
Nein, es kann einem im Nachhinein de facto nicht genommen werden, wie ich oben ausführlich dargelegt habe:
* Klagsrecht haben die Eheleute - bei deren Einvernehmen gibts daher auch von ihnen keine Klage.
* Weiteres Klagsrecht - und ausschließlich nur von ihm - hat der Kirchenanwalt. Und dem muss eine behauptete Nichtigkeit erst überhaupt zu Ohren kommen, geschweige, dass er dann auch Klage erhebt, weil das Wohl der Kirche gefährdet wäre.
* Das Thema ist so ein Spezialthema, das Wissen darum nur Spezialisten oder so "Wühlmäusen" wie mir zugänglich. - Vernaderer wüssten also gar nicht, wohin mit ihrer Vernaderungswut.
Und ich sags gerne noch einmal: Wo kein Kläger, da kein Richter. Vorausgesetzt, es gäbe überhaupt etwas zum Klagen.
(07.11.2015, 10:43)Bonita schrieb: "Garantie" gibts also keine - und die bisherige Duldung der "Ungehorsamen" (Pfarrer bzw Ehepaar aus Trans- und CIS-Partner) kann deren Tun nicht unbedingt für die Zukunft absichern; Kirchengesetz ist, dass "Transsexuelle" nicht gültig heiraten dürfen, siehe Glaubenskongregation (ehemals Inquisition), wie zuvor verlinkt;
Du willst doch nicht behaupten, dass die "Ungehorsamen" der PI nur geduldet sind und ihnen ihr Tun abgestellt werden könnte? Oder du willst behaupten, dass einem Pfarrer sein Tun ein Trans-Cis-Paar wissentlich oder unwissentlich zu trauen, weil nicht geduldet verboten wird? (Ja, sicher, wenn er es an die große Glocke hängen würde, dann wahrscheinlich schon.)
Und nein, es ist nicht Kirchengesetz, dass TS nicht gülitg heiraten dürfen. Kirchengesetz ist, was im CIC steht. Und dort steht nichts von Transsexuellen. Was die Rechtskonservativen verzapfen ist ihre Privatmeinung, das interessiert die fortschrittlichen herzlich wenig.
Die Glaubenskongregation hat zwar Gewicht, aber auch nicht überall. Manche Getreue glauben an die "Inquisition", manche und zunehmend mehr interessiert herzlich wenig, was aus Rom kommt.
(07.11.2015, 10:43)Bonita schrieb: Wenn eine transsexuelle Person (in dem Falle ein spanischer Trans-Mann) nicht einmal Taufpate werden darf - Glaubenskongregation verbietet transsexuelle Taufpaten -, dann zeigt es, wie eng das alles (bei vielen, auch bei uns) noch so im Kopf einbetoniert ist und durchaus auch dogmatisch ausgeübt wird...
Ja, und? Der hat schlichtweg Pech gehabt. Falsche Pfarre als Heimatpfarre ausgesucht. Es hängt auch ganz viel von der jeweiligen Ortskirche sowie deren Bischof ab. Spanien ist da natürlich ein eher schlechtes Pflaster.
Wir hier sind aber in Österreich - und wennst nicht grad im heiligen Land Tirol bist, ist es nicht ganz so schlimm.
BTW: Ich bin einst zum Taufpaten erwählt worden.
Werde ich jetzt aus dem Taufbuch und dem Taufschein des Taufkindes getilgt, weil ich als Transfrau ach so böse gegen die Kirche bin? ;-)
(07.11.2015, 10:43)Bonita schrieb: Also, wer unbedingt kirchlich heiraten mag/will/muss eben auf ein sehr gutes Passing und die "ungehorsamen" Pfarrer setzen - und den Familien der Brautleute eine schmackhafte Ausrede auftischen, warum zB das Brautpaar nicht in der Heimatgemeinde der Braut oder des Bräutigams heiraten will; "Vernaderer" gibts nämlich sogar innerhalb einer Familie, in der des CIS- genauso wie des Trans-Partners...
Zu den Vernaderern siehe oben.
Ausreden braucht es eher keine mehr. Heutzutage ist die Wanderbewegung der Normalzustand und nicht die Ausnahme. Zumal in den meisten Fällen ja ohnehin nicht aus Glaubensgründen aus der Heimatpfarre heraus kirchlich geheiratet wird, sondern wegen der schönen, tollen weißen Hochzeit.