Beitrag #7
11.11.2015, 11:04
(09.11.2015, 13:55)Eva_Tg schrieb: Wenig Resonanz zu dem Thema.
Vermutlich gehts da anderen so wie mir:
Das ist ein Themenbereich, da kenn ich mich nicht aus. Demnach kann ich da nichts wirklich Sinnvolles dazu beitragen.
(09.11.2015, 13:55)Eva_Tg schrieb: [... hier gekürzt ...]
Und selbst dieser Schritt ist nicht bis zum Ende durchdacht, wenn es dann später erwachsene Menschen gibt, die einen neutralen Geschlecht, können die nach aktueller Rechtslage keine juristischen Verbindungen mit einem Partner eingehen. Laut Gesetz ist eine Ehe einer Verbindung zwischen Mann und Frau und eine eingetragene Lebenspartnerschaft eine Verbindung zwischen zwei Menschen des gleichen Geschlechts (also Mann/Mann oder Frau/Frau) und somit können sich Menschen mit neutralen Geschlecht weder verheiraten noch verpartnern.
[... hier gekürzt ...]
Rein vom Rechtlichen zu dem neutralen Geschlecht und den späteren Erwachsenen: Das gibt es ja bei euch in D noch nicht so lang. D.h. bis die ersten Kinder mit neutralem Geschlechtseintrag erwachsen sind, und so sie diesen Eintrag auch bis dahin behalten haben und nicht auf m oder w geändert haben: Bis dahin ist die eingetragene Partnerschaft entweder Geschichte oder auch für Hetero geöffnet. Und vor allem ist bis dahin die Ehe auch für Lesben und Schwule offen.
Während es im einen Fall noch etliche Jahre bis Jahrzehnte dauert (bis die ersten solchen Kinder erwachsen sind), wird es im anderen Fall in kürzerer bis mittlerer Zeitdauer passieren.
Und irgendwann gibt es den neutralen Geschlechtseintrag vielleicht doch auch für eine nachträgliche Änderung für jene Trans*Personen, die sich nicht in das bipolare System einschubladieren lassen wollen. Dann fällt die Stigmatisierung der IS-Geborenen mit einem neutralen Geschlechtseintrag weg, wenn sie nicht mehr allein damit sind.