Beitrag #6
14.11.2015, 18:59
(12.11.2015, 17:37)Jay-Jay schrieb: [hier gekürzt]
Und auch vllt. noch kleine Frage zur Namenswahl:
Ich besitze schon seit einpaar Jährchen eine zweite Identität im Internet, allerdings mit einem japanischen Vornamen. Ich bin deutscher. So hätte ich nun zwei Namen, die ich eventuell anwählen wurde: Haruka und Jason (Ziemlich unterschiedlich, ich weiß ^^ An demErsten hängen allerdings schon viele Errinerungen...) Wie schauts da mit der Namensänderung bei den Behörden aus? Würde ein deutsch-untypischer Name auch infrage kommen?
Ich freu mich auf eure Antworten Jay-Jay
Wenn es um eine amtliche Namensänderung geht, dann zählt beim Vornamen (in Österreich wie in Deutschland) der sogenannte "standesamtliche Gebrauch", das heißt, man kann als ersten Vornamen jeden Namen wählen, der für das eigene oder beide Geschlechter üblich ist (Beispiel: Peter geht nur für Männer, Petra nur für Frauen, Gabriele geht für beide). Es muss kein "typischer" Name und kann durchaus auch ein fremdsprachiger sein. Dafür gibt's offiziöse Wörterbücher und Listen, teilweise auch online zu finden.
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