Beitrag #20
22.11.2015, 19:47
(22.11.2015, 00:36)Ann Lie schrieb: [hier gekürzt]Dann Grundbucheintrag für Wohnung, ist Eigentum. [hier auch gekürzt]
Man sollte dem Grundbuchsgericht unbedingt jede Namens-, Personenstands- und Adressänderung mitteilen und beantragen, die entsprechenden Eintragungen richtigzustellen. Selbst wenn es keine Eintragungen sind, die dingliche Rechte begründen sondern nur die persönlichen Verhältnisse der Berechtigten ersichtlich machen.
Aber das zu versäumen, hat schon wiederholt zu Zustellfehlern und versäumten Rechtsmittelfristen geführt. Man ist dann u.U. auf Gedeih und Verderb der Aufmerksamkeit der Post ausgeliefert.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -