Beitrag #104
17.12.2015, 13:49
(17.12.2015, 13:28)Bonita schrieb: Ok, das hab ich bisher schon verstanden, Tanja, nur...
In dieses Studien-Evidenz-Register - im übertragenen Sinne doch auch nur ein (behördlicher) Akt - wird der (Bach.,) Mag., Dr. doch nur dann eingetragen, wenn es den entsprechenden "behördlichen" Bescheid, also das Zeugnis bzw Diplom gibt?![hier gekürzt]
Ja, aber in der Studierendenevidenz wird eben "evident" gehalten, wie der/die Studierende heißt, wie lange er/sie studiert hat, welche Abschlüsse gemacht worden sind, u.a.m. Diese Datenanwendung ist nicht konstitutiv für den Studienerfolg und damit erworbene Rechte, sie dokumentiert nur verschiedene Tatsachen, spätere Änderungen ein- bzw. jedenfalls nicht ausgeschlossen.
Zumindest ist das meine Auffassung. Ich kenne keinen Fall aus der Praxis. Das heißt, so eine Richtigstellung hat entweder noch nie ein Transmensch verlangt, oder es wird stets problemlos und schnell berichtigt.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -