Diskriminierung in der Arbeit ohne Personenstandsänderung (PÄ)
RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä
Beitrag #76
(11.02.2016, 14:12)mrs.moustache schrieb: [... hier gekürzt ...]
Es hat sich ja dann herausgestellt, dass es eben doch eine direkte kollegin war. Der mensch hat am selben tag angefangen wie ich.
Als ich noch dachte, es war eine muslima, haben wir in der pause geredet in der gruppe. Die kollegin, von der die beschwerde ausging war ebenfalls dabei und die einzige, die "verständnis" für das verbot hatte. - "stell dir vor die hatt vll angst von dir vergewaltigt zu werden" "du bist ein mann" usw kamen von der lieben person. Die andren waren allerdings auf meiner seite (ebenfalls frauen).

Also im endeffekt gehts darum, dass mir unterstellt wird eine vergewaltigerin zu sein, zumindest potenziell, da ich auf ein wc gehe o.o

Von der eigentlichen Sache mal abgesehen, das alleine ist ja schon auch "starker Tabak": Das ist eine Unterstellung potentiell eine Straftat, nämlich eine Vergewaltigung zu begehen.

Sowohl die (nunmehr Ex-)Kollegin, wie auch die Vorgesetzte, die den Unsinn dir gegenüber ja auch argumentativ wiederholt hat, haben dir gegenüber potentiell zu ahndende Straftatbestände geliefert, als das wären:
- Üble Nachrede § 111 StGB
- Beleidigung § 115 StGB
- Kreditschädigung § 152 StGB

(Theoretisch käme noch der Tatbestand der Verleumdung § 297 StGB hinzu; praktisch jedoch nicht, da zu der Verdächtigung der Erfolg hinzu gedacht werden muss, anders gesagt: "Bei Verleumdung wird jemand verdächtigt, eine strafbare Handlung begangen zu haben, obwohl klar ist, dass der Vorwurf falsch und die Person dadurch gefährdet ist, von Polizei oder Staatsanwaltschaft verfolgt zu werden.)

Gut beschrieben hier:
http://www.strafrecht-wien.at/strafverte...vermutung/

Meiner Meinung nach hättest du gute Karten - wenn es dir am Herzen liegt - gegen diese Verdächtigung der potentiellen Vergewaltigung strafrechtlich gegen mindestens die "nette" Ex-Kollegin vorzugehen.

Die Sache mit der Auflösung des Dienstverhältnisses in der Probezeit aus dem verpönten Diskriminierungsgrund mit dem vorgeschobenen Grund des (einmaligen?) Zu-spät-Kommens sehe ich anders als MT, wie bereits in meinem Vorposting anklingend dargestellt.
Zitat



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