Beitrag #77
19.02.2016, 11:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.02.2016, 08:29 von Bonita.)
(19.02.2016, 11:14)Foxy Knoxy schrieb: Innerhalb der vereinbarten Probezeit ist eine Kuendigung beiderseits ohne Angabe von Gruenden moeglich. Dies war hier wohl der Fall, wenigstens offiziell.
Anm.: Als ich mein Erstposting in dem Thread, auf das du dich damit offensichtlich beziehst, abgesetzt hatte, habe ich das mit der Probezeit noch nicht gelesen (worauf ich auch gleich zu Beginn in dem Posting hingewiesen habe, noch nicht den ganzen Thread gelesen zu haben).
Zur Sache:
Ja, grundsätzlich hast du damit recht.
Da es sich hier allerdings um eine Kündigung im Zusammenhang mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts handelt - der "sachliche" Grund des Zu-spät-Kommens anhand der Vorgeschichte eindeutig klar nur vorgeschoben war -, sieht die Sache mE anders aus.
Erinnerlich hat schon mal ein Arbeitgeber ein derartiges Verfahren vor der
In unserem Fall handelt es sich um eine - wiederum salopp gesagt - transphobe Kündigung in der Probezeit und damit um eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. (Von der Ungeheuerlichkeit des Vorhalts der potentiellen Vergewaltigung mal ganz abgesehen, siehe dazu mein Vorposting.)