Beitrag #40
06.03.2016, 20:44
<offtopic aus gegebenem Anlass>
Bitte keine Gerüchte in die Welt setzen. Wenn ein Testoblocker bei Pädophilen eingesetzt wird, so ist das nicht nur indikationswidrig, sondern grenzt an Körperverletzung, auch wenn mit Zustimmung des Pädophilen gegeben wird, da in den meisten dieser Fälle die Folgen für die Betroffenen unübersehbar sind und es sich dabei um einen schweren Eingriff in das Hormonsystem eines in dieser Hinsicht körperlich gesunden Menschen handelt. Ohne Zustimmung des P. geht es sowieso nicht, ein Zwang dazu wäre eine zusätzliche Straftat.
Tatsächlich entwickelt wurden die Testoblocker bei der Diagnose Prostatakrebs, wie ich schon früher mal im Zusammenhang mit den Medikamenten für TG/TS und deren Abgabe in den Apotheken iA und der Kostenübernahme durch die Sozialversicherungen iSp ausführlich dargestellt habe (siehe hier):
Nebstbei gibt es - soweit mir bekannt - kein einziges Heilmittel, das offiziell (also lt. "Waschzettel" des Pharmaunternehmens) bei Diagnose TS/TG, also bei F64.0 indiziert ist, geschweige denn, dass ein Heilmittel extra für F64.0 entwickelt wurde.
</offtopic>
(05.03.2016, 20:12)mrs.moustache schrieb: [...hier gekürzt ...] das wofür es hergestellt wurde. Pädophile ect für die es ja ansich gedacht war nehmen auch 100-150mg aber da ist die libido halt weg. Die leber freut sich halt wenig und produziert gern mal tumore.
Bitte keine Gerüchte in die Welt setzen. Wenn ein Testoblocker bei Pädophilen eingesetzt wird, so ist das nicht nur indikationswidrig, sondern grenzt an Körperverletzung, auch wenn mit Zustimmung des Pädophilen gegeben wird, da in den meisten dieser Fälle die Folgen für die Betroffenen unübersehbar sind und es sich dabei um einen schweren Eingriff in das Hormonsystem eines in dieser Hinsicht körperlich gesunden Menschen handelt. Ohne Zustimmung des P. geht es sowieso nicht, ein Zwang dazu wäre eine zusätzliche Straftat.
Tatsächlich entwickelt wurden die Testoblocker bei der Diagnose Prostatakrebs, wie ich schon früher mal im Zusammenhang mit den Medikamenten für TG/TS und deren Abgabe in den Apotheken iA und der Kostenübernahme durch die Sozialversicherungen iSp ausführlich dargestellt habe (siehe hier):
HVSVT im Erstattungskatalog (EKO) schrieb:* Androcur (Tabl. 50 und 100 mg; Wirkstoff: Cyproteron 0,05 und 0,1): inoperables Prostatakarzinom (Anm.: Als Androcur Depot Amp. (Cyproteron 0,3) ist kein IND erforderlich.)
* [...]
* Decapeptyl (2 ml als Depot Retardmikrokaps. u. Susp.mittel in Einmalspr. Wirkstoff Triptorelin 0,00375): Prostatakarzinom; fortgeschrittenes Mammakarzinom bei Frauen vor der Menopause; Endometriose (Anm.: Als Decapeptyl 0,1 mg Fertigspr.,1 ml, als RE1 jedenfalls chefarztpflichtig.)
Nebstbei gibt es - soweit mir bekannt - kein einziges Heilmittel, das offiziell (also lt. "Waschzettel" des Pharmaunternehmens) bei Diagnose TS/TG, also bei F64.0 indiziert ist, geschweige denn, dass ein Heilmittel extra für F64.0 entwickelt wurde.
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