Beitrag #39
11.03.2016, 18:47
(10.03.2016, 17:27)DoReMi schrieb: Ich bin eben an Möglichkeiten interessiert,es doch möglich zu machen und da man bei der evangelischen Kirche kirchlich heiraten kann,könnte eine Ökumenische Trauung eben das ''Schlupfloch'' sein.
Nun, hast du mein posting von gestern (10.3.) gelesen? Da habe ich dir zur "ökumenischen Trauung" schon etwas geschrieben. Noch einmal kurz gesagt: Eine solche gibt es kirchenrechtlich nicht. Entweder eine katholische oder eine evangelische oder eine Trauung einer anderen christlichen Konfession, wie z.B. altkatholisch. Das "ökumenisch" bezieht sich nur darauf, dass der Geistliche der anderen, nicht die Trauung vollziehenden Konfession, als quasi "Beiwagerl" mit dabei sein darf.
Ansonsten habe ich dich auf den bisherigen diesbezüglichen Thread hingewiesen, der von Bonita in ihrer Eigenschaft als Mod. zwischenzeitlich mit deinem neuen zusammengehängt wurde. Benötigt also nurmehr nach vorne zu blättern ...
Ich fasse deine Fragestellung nochmal so zusammen, wie ich sie verstehe:
* dein Partner ist katholisch getauft und nicht ausgetreten;
* du bist ebenfalls getauft, ob katholisch oder evangelisch geht aus deinen beiden postings nicht so ganz klar hervor;
* du gehst davon aus, dass du unter deinem neuen Namen und deinem neuen Personenstandsgeschlecht (das deiner Geschlechtsidentität angeglichen wurde) von deiner Kirche keine neue Taufurkunde ausgestellt bekommst;
* du möchtest eine katholische Trauung als tatsächliches (du bist evangelisch getauft) oder behauptetes (du bist doch kath. getauft, gibst aber vor nicht-katholisch zu sein) bi-konfessionelles Brautpaar (vulgo "ökumenische Trauung");
* andererseits: nach deinem letzten posting von gestern, möchtest du eine evangelische Trauung (du also als evangelisch, dein Partner als katholisch und damit also vulgo "ökumenische Trauung").
Allgemeine Voraussetzung - katholisch oder evangelisch - ist jedenfalls die Vorlage deines Taufscheines oder, falls gefordert (das ist wiederum nicht überall gleich) die Vorlage einer aktuellen Taufbestätigung.
Falls du behauptest nicht getauft zu sein, benötigst du eine staatliche Bestätigung, dass du staatlich nicht verheiratet bist. Inwieweit in einer solchen auch drinnen steht, ob du nicht doch getauft, aber aus deiner Kirche als staatlicher Rechtsakt ausgetreten bist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Mal angenommen, du bist katholisch getauft:
Unter dieser Voraussetzung ist es sicher schwieriger, falls überhaupt, zu einer neuen Taufurkunde zu kommen. Diesbezüglich habe ich schon früher einen potentiellen Weg aufgezeigt, als ich geschrieben habe:
(01.11.2015, 22:20)Elisabeth I. schrieb:(01.11.2015, 20:51)Bonita schrieb: Da Du [hier: sternschnuppe] nach einer Personenstandsänderung vom Gesetz her Frau bist darfst Du standesamtlich einen Mann heiraten. Kirchlich (katholisch jedenfalls) nicht, wenn der Pfarrer Deiner Geburtsgemeinde nicht mitspielen mag (weil sich an die röm Order hält)...
Korrekt, mindestens ersteres zu 100% :-).
Die Sache mit der Kirche ist etwas differenzierter zu betrachten: Es stimmt natürlich, dass es - aber nicht nur bei den Katholen - auf den Pfarrer (bei den evangelischen u.a. nicht-r.k.-Kirchen auch möglich: die Pfarrerin) ankommt. Aber: es ist nicht zwangsläufig der Pfarrer der Geburtsgemeinde, da ja keine Pflicht besteht, von diesem die kirchliche Trauung vornehmen zu lassen.
Einen potentiellen Ausweg - jedoch ohne Erfolgsgarantie - gibt es, wenn die kirchliche Hochzeit denn wichtig ist:
Mit neuer Geburtsurkunde und dem alten Taufschein hinpilgern zur Taufpfarre (also jene in der die Taufe im Taufbuch eingetragen ist) und dort im Sekretariat, falls nicht der/die Pfarrer/in allein alles verwaltet, die beiden Dokumente vorlegen und analog zur Geburtsurkunde ganz unschuldig-naiv einen neuen Taufschein zu erbitten. Wenn du Glück hast funktioniert das. Dann steht einer kirchlichen Hochzeit, wo auch immer, nichts mehr im Weg - ganz ohne weiteres Zwangsouting davor.
Nachsatz: Entspricht persönlicher Erfahrung, habe einen solch neu ausgestellten Taufschein. Einen sogar, auf dem auf der Rückseite in der entsprechenden Rubrik vermerkt ist, dass das weibliche Taufkind mit der Frau sowieso am xx.xx.xxxx in der Pfarre xyz kirchlich getraut wurde! :-)
Wenn du hingegen evangelisch getauft bist, kann ich mir vorstellen, dass es ohnehin leichter sein wird zu einer neuen Taufurkunde zu kommen, da die Evangelischen bekanntlich liberaler sind als die Katholischen.
Wenn du dann - mit einem neuen Taufschein und je nachdem - einen kath. Priester (Pfarrer, Kaplan) bzw. eine/n evangelischen Pfarrer/in findest, der/die die Vorlage des Taufscheines genügt und der/die nicht nach einer aktuellen (= bis max. drei Monate alten) Taufbestätigung verlangt (was wiederum die "Gefahr" in sich trägt, dass in deiner Taufpfarre jemand sitzt, der/die sich gegen die geänderte Eintragung im Taufbuch auflehnt und sie zurückgeändert haben will), dann sollte es problemlos zu einer Trauung nach katholischem oder evangelischem Ritus kommen können.
Ob bei der Anmeldung einer Trauung, egal ob in der katholischen oder in der evangelischen Pfarre, allenfalls der Umstand verschleiert werden kann, dass eine/r der beiden Brautleute doch getauft ist und hingegen vorgegeben werden kann, als nach kirchlicher Sichtweise konfessionslos zu sein, vermag ich nicht zu beurteilen. Gefühlsmäßig meine ich dazu, dass derartiges eher nicht möglich sein wird.
Wie es bei den Evangelischen abgeht, hat Eva_Tg am 2.11. aus ihrer Sicht bzw. Erfahrung dargestellt.
Ich hoffe, deine Fragen sind damit erstmal, zumindest weitestgehend beantwortet.