Beitrag #3
28.05.2016, 19:00
(27.05.2016, 13:10)Dolores schrieb: Hallo zusammenWenn man Onkel Wiki Glauben schenkt, dann ist es in der Schweiz wie in Österreich: eine Ehe wird von einer Personenstandsänderung des Ehemannes von Mann auf Frau nicht berührt und bleibt bestehen, jedenfalls solange, als nicht auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe geklagt wird.
Kann mir jemand erklären wie das funktioniert, wenn man verheiratet ist und die PÄ/VÄ vornimmt.
Bleibt die Ehe bestehen oder muss man die Partnerschaft neu eintragen lassen.
Ich lebe in der Schweiz. Das ist vielleicht anders als in anderen Ländern.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -