Beitrag #4
04.06.2016, 19:09
(03.06.2016, 21:52)j-unique schrieb:Ich wäre nicht so pessimistisch. Wenn du das vorlegen kannst, was du im Eröffnungsposting aufgezählt hast, dann sollte der Antrag auf PÄ auf weiblich durchgehen. Die österreichische Rechtslage ist diesbezüglich sicher, auch ohne starre, kostenintensive Verfahrensregeln (Gutachten) und präzise Wenn-Dann-Bedingungen, wie sie das deutsche TSG enthält. Und solltest Du an ein extrem konservatives Standesamt ohne Kontakt zur Außenwelt geraten, musst Du eben die € 30,-- für das Rechtsmittel investieren. Dafür braucht man auch nicht unbedingt eine/n Anwältin/Anwalt.(03.06.2016, 21:37)Mike-Tanja schrieb: [hier gekürzt]Eine Änderung der Sachlage könnte jeder Behandlungsfortschritt sein.
Ein Rettungsanker… ich hoff, dass ich den nicht brauchen werde.
Von der tollen und angeblich ach so sicheren Rechtslage werde ich wieder mal vor schwierige Entscheidungen gestellt *seufz*
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -