Beitrag #44
15.06.2016, 19:03
(15.06.2016, 15:06)Torsten1993 schrieb: [hier gekürzt]Das geht. Zuerst kann man natürlich im Rechtsmittelverfahren sein Glück versuchen. Und später kann man auch ein neues Verfahren beantragen. Man muss nur glaubhaft machen, dass sich an seiner Situation und seiner Gefühlslage etwas deutlich verändert hat. Und man muss die ganzen Kosten noch einmal blechen.
was ist wenn der antrag abgelehnt wird ?
Kann man ihn erneut stellen ?
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -