Beitrag #18
20.06.2016, 20:31
Eine Vorstrafe ist als solche kein Ausschlussgrund.
Aber die näheren Umstände könnten wohl hier bewirken, dass die Gutachter, die das Amtsgericht bestellen würde, die eine oder andere Frage an dich richten. Damit musst Du m.E. rechnen.
Aber die näheren Umstände könnten wohl hier bewirken, dass die Gutachter, die das Amtsgericht bestellen würde, die eine oder andere Frage an dich richten. Damit musst Du m.E. rechnen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -