Beitrag #16
06.07.2016, 15:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.07.2016, 15:58 von Bonita.)
Na gut, ich versuchs halt auch mal, vielleicht kannst Du ja damit etwas anfangen:
Grundsätzlich dürften Krankenkassen nur die jeweiligen Diagnosen (also zB Transsexualität) erhalten, mehr benötigen die auch nicht für die gesetzlich vorgesehenen Zahlungen;
Wenn man mit einer/einem Therapeutin/Therapeuten unzufrieden ist bzw mit ihr/ihm "nicht reden" kann, dann wechselt man halt zu einer/einem anderen; Üblicherweise tauschen sich diese aber nicht untereinander aus - außer, man will als Patient/Kunde das sogar (in Deinem Falle wohl nicht);
Also alles was man der/dem Therapeuten anvertraut, müsste jedenfalls auch bei ihr/ihm bleiben - sie/er darf gar nichts an Inhalten weitergeben, auch nicht an Krankenkassen - Du schriebst es ja bereits im Thread-Titel: Schweigepflicht;
"Löschen" kann man aber auch nichts lassen, es sind schließlich die zT medizinischen Unterlagen der/des Therapeutin/Therapeuten - wobei man aber sicherlich auch die/den betreffenden anfragen/anschreiben kann, ob sie/er das täte (ohne Gewähr, dass die/der das auch macht!);
Wie aber schon vorher hier im Thread erwähnt wurde, sind wohl in den Gutachten - die für das Gericht bezüglich der Namens- bzw Personenstands-Änderung angefertigt werden müssen - doch einige persönliche Dinge von den aktuell betrauten Therapeuten/Psychiatern/Psychologen anzuführen bzw wird das so Anscheins gemacht; Allerdings sollte die Krankenkasse auch davon nichts erfahren...
Alles Gute und Liebe!
Grundsätzlich dürften Krankenkassen nur die jeweiligen Diagnosen (also zB Transsexualität) erhalten, mehr benötigen die auch nicht für die gesetzlich vorgesehenen Zahlungen;
Wenn man mit einer/einem Therapeutin/Therapeuten unzufrieden ist bzw mit ihr/ihm "nicht reden" kann, dann wechselt man halt zu einer/einem anderen; Üblicherweise tauschen sich diese aber nicht untereinander aus - außer, man will als Patient/Kunde das sogar (in Deinem Falle wohl nicht);
Also alles was man der/dem Therapeuten anvertraut, müsste jedenfalls auch bei ihr/ihm bleiben - sie/er darf gar nichts an Inhalten weitergeben, auch nicht an Krankenkassen - Du schriebst es ja bereits im Thread-Titel: Schweigepflicht;
"Löschen" kann man aber auch nichts lassen, es sind schließlich die zT medizinischen Unterlagen der/des Therapeutin/Therapeuten - wobei man aber sicherlich auch die/den betreffenden anfragen/anschreiben kann, ob sie/er das täte (ohne Gewähr, dass die/der das auch macht!);
Wie aber schon vorher hier im Thread erwähnt wurde, sind wohl in den Gutachten - die für das Gericht bezüglich der Namens- bzw Personenstands-Änderung angefertigt werden müssen - doch einige persönliche Dinge von den aktuell betrauten Therapeuten/Psychiatern/Psychologen anzuführen bzw wird das so Anscheins gemacht; Allerdings sollte die Krankenkasse auch davon nichts erfahren...
Alles Gute und Liebe!
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends