Beitrag #6
10.07.2016, 19:40
Also für mich ist die Frage eindeutig.
Ist Transidentität ein Grundrecht? Die Antwort lautet nein, weil das deutsche Grundgesetz spezielle Unstände nicht abdeckt, sowas wird durch Bundesgesetz geregelt. Es mag ein Grundrecht auf Selbstbestimmung geben, aber wie der Staat, das in der Gesetzgebung auslegt ist Ansichtssache. Wie die Beispiele zeigen, kann der Staat es im Extremfall sogar mit Füßen treten. Man muss bedenken, die von mir angeführten Beispiele waren weder Behördenwillkür, noch Rechtsmissbrauch oder dergleichen, dass war alles gesetzeskonform.
Und die Frage, ob man das TSG einfach so abschaffen kann, muss wiederum mit Ja beantwortet werden. Theoretisch reicht eine einfache poltische Mehrheit und die Kiste ist aus. Die Frage nach der Selbstbestimmung, der Diskriminierung oder Benachteiligung von bestimmten Personen oder der Konformität mit dem Grundgesetz, die wird erst nach der poltischen Entscheidung gestellt. Und dem entsprechend kaltschnäuzig äußern sich auch einige Parlamentarier in den Medien, mit Aussagen wie "Das interessiert mich doch nicht, ob das mit Grundgesetz vereinbar ist. Darüber dürfen sich hinterher die Juristen den Kopf zerbrechen."
Also definieren darf sich jeder, wie er will und jeder darf tun was er will. Nur sind wir als Betroffene extrem auf die Anerkennung durch Dritte angewiesen. Wie wir uns selber sehen und definieren, spielt für uns keine so große Rolle, wie die Frage wie uns andere sehen. Ironischerweise sind wir fremdbestimmter als andere Menschen. Und der Staat kann uns dabei entweder helfend unter die Arme greifen, oder uns Knüppel zwischen die Beine werfen, je nach Auffassung.
Die Frage nach der Selbstbestimmtheit und die Frage nach staatlicher Einschränkung sind zwei verschiedene und können nicht zusammen mit einer Antwort abgespeist werden.
Ist Transidentität ein Grundrecht? Die Antwort lautet nein, weil das deutsche Grundgesetz spezielle Unstände nicht abdeckt, sowas wird durch Bundesgesetz geregelt. Es mag ein Grundrecht auf Selbstbestimmung geben, aber wie der Staat, das in der Gesetzgebung auslegt ist Ansichtssache. Wie die Beispiele zeigen, kann der Staat es im Extremfall sogar mit Füßen treten. Man muss bedenken, die von mir angeführten Beispiele waren weder Behördenwillkür, noch Rechtsmissbrauch oder dergleichen, dass war alles gesetzeskonform.
Und die Frage, ob man das TSG einfach so abschaffen kann, muss wiederum mit Ja beantwortet werden. Theoretisch reicht eine einfache poltische Mehrheit und die Kiste ist aus. Die Frage nach der Selbstbestimmung, der Diskriminierung oder Benachteiligung von bestimmten Personen oder der Konformität mit dem Grundgesetz, die wird erst nach der poltischen Entscheidung gestellt. Und dem entsprechend kaltschnäuzig äußern sich auch einige Parlamentarier in den Medien, mit Aussagen wie "Das interessiert mich doch nicht, ob das mit Grundgesetz vereinbar ist. Darüber dürfen sich hinterher die Juristen den Kopf zerbrechen."
Also definieren darf sich jeder, wie er will und jeder darf tun was er will. Nur sind wir als Betroffene extrem auf die Anerkennung durch Dritte angewiesen. Wie wir uns selber sehen und definieren, spielt für uns keine so große Rolle, wie die Frage wie uns andere sehen. Ironischerweise sind wir fremdbestimmter als andere Menschen. Und der Staat kann uns dabei entweder helfend unter die Arme greifen, oder uns Knüppel zwischen die Beine werfen, je nach Auffassung.
Die Frage nach der Selbstbestimmtheit und die Frage nach staatlicher Einschränkung sind zwei verschiedene und können nicht zusammen mit einer Antwort abgespeist werden.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.