Verheiratet und PÄ/VÄ
RE: Verheiratet und PÄ/VÄ
Beitrag #8
(31.08.2016, 20:36)Mike-Tanja schrieb:
(31.08.2016, 01:46)Madleine schrieb: Das pdf lädt nicht runter bei mir?

Kannst du das nochmal erklären?

" In der Schweiz darf die Ehe nicht aufgelöst oder in eine eingetragene Partnerschaft umgewandelt werden!"

dh. PÄ ist in der Schweiz für Verheiratete nicht möglich, oder was?
Ich glaube, das war nur so gemeint, dass die Behörden (wer immer in der Schweiz dafür zuständig ist) eine Ehe anlässlich einer PÄ nicht auflösen oder in eine EP umwandeln können.

In Österreich war es ja so, dass in der bösen alten Zeit die Personenstandsbehörden angewiesen waren, einen Trans-Menschen vor die Alternative zu stellen: Scheidung oder Verzicht auf die PÄ (weil § 28 Ehegesetz eine "Amtswegige" , d.h. eine Ehenichtigkeitsklage des Staatsanwalts, nicht hergibt). Diese Praxis hat der Verfassungsgerichtshof dann 2006 durch die Entscheidung VfSlg 17849/2006 abgestellt. Die ist also erst zehn Jahre vorbei, die böse alte Zeit. Sollte man fast feiern!  Whew Smile

Ähnliches Spiel wie in Deutschland. Genauer gesagt war es sogar im TSG verankert: § 8 Abs. 1 Nr. 2 (Erfordernis der Ehelosigkeit). Wurde erst 2009 vom Verfassungsgericht gekippt.
Somit könnte man antworten: Ja, vor 2009 war in Deutschland die PÄ für Verheiratete nicht möglich.
Man hatte also die Wahl entweder die Scheidung einreichen oder auf die PÄ verzichten.

Zum Glück ist das inzwischen kein Problem mehr und sei es auch nur dadurch das der Staat keine rechtliche Handhabe mehr hat.
Damit entwickelt sich das aber zunehmend zum Politikum, der Staat kann zwar gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung untersagen, aber eine geschlossene Ehe zwischen zwei dann (nach der PÄ) gleichgeschlechtlichen Partnern akzeptiert er.
Diese Ausnahmeregelung ist natürlich ein Argument für die Öffnung der Ehe für alle und wird auch immer wieder von verschiedenen Leuten angeführt.

Ich denke auch, dass die Praxis in der Schweiz genauso ist wie in Österreich und Deutschland; wenn ein Ehepartner den Personenstand wechselt bleibt die Ehe unberührt bestehen. Auch wenn man dann eine Ausnahme schafft.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
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