Beitrag #12
25.09.2016, 15:18
(23.09.2016, 12:08)IchMachBubu schrieb: Ich bin keine juristin aber im allgemeinen gilt doch daß Namen die negative besetzt sind, Produktnamen und Schimpfwörter nicht gehen. [hier gekürzt]Das mit dem "negativ besetzt" (im Wortlaut des Gesetzes: "lächerlich" oder "anstößig") gilt ausdrücklich nur bei den Familiennamen, Dies, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Familienname auf Kinder übergeht, also, anders als bei einer Vornamensänderung, noch viele Generationen mit der Entscheidung der/des Antragstellerin/Antragstellers und der Behörde leben müssen. Jeder Name muss aber für den jeweiligen (Kennzeichnungs-) Zweck "gebräuchlich" sein. "Winter" wäre nun ganz sicher ein gebräuchlicher Familienname, bei der Verwendung als Vorname habe ich meine Zweifel, ich sage aber nicht, dass das nicht geht (--> Namenslexikon suchen, nachschlagen).
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