Beitrag #14
25.09.2016, 15:44
(23.09.2016, 19:43)Transboy97 schrieb: Ich möchte nach meiner Ausbildung sowieso nach England, Amerika oder so ziehen ^-^Wenn Du (nur) österreichischer Staatsbürger bist, ändert eine dauernde Niederlassung im Ausland an der Zuständigkeit der österreichischen Behörden für Fragen einer Namensänderung nichts. Bzw. könnte das, wenn dein zukünftiger Wohnsitzstaat diese Zuständigkeit in Anspruch nehmen sollte, Anerkennungsprobleme bereiten, da deine Geburt ja in Österreich registriert worden ist. Man kann sich ja auch nicht zwecks erleichterter PÄ im Ausland niederlassen, weil die ausländische Behörde keine neue Geburtsurkunde oder neue Ausweise ausstellen kann. Dazu müssen erste die Daten im österreichischen Zentralen Personenstandsregister (ZPR) geändert werden. Und das geht auf Grundlage eines ausländischen Behördenakts nicht in jedem Fall (z.B. bei Geburt oder Tod im Ausland immer, bei Eheschließung oder Scheidung meistens schon, bei Namens- oder Geschlechtsänderung aber eher nicht).
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