Beitrag #7
02.01.2017, 19:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.01.2017, 19:38 von Mike-Tanja.)
(02.01.2017, 18:33)chipsi schrieb: Nachdem mich das Thema interessiert hat, hab ich heute mit einer Ärztin beim Plasmaspendedienst sowie auch mit der zuständigen Ärztin beim Blutspendedienst vom Roten Kreuz gesprochen.Ausgeschlossen sind in Österreich im gegebenen Zusammenhang Personen, die sich einem Risiko für eine Infektion mit sexuell übertragbaren Krankheiten, insbesondere mit HIV und HBV, ausgesetzt haben, für die Dauer von zwölf Monaten nach diesem Ereignis (§ 6 Abs. 2 Z 15 Blutspenderverordnung, BGBl. II Nr. 100/1999 idgF). Im Zuge der Anamnese des Spenders/der Spenderin ist nach dem HIV-Risikoverhalten zu fragen (§ 3 Abs. 5 leg.cit.).
Die Informationen die mir mitgeteilt wurden, sind praktisch diesselben: Transsexualität stellt in Österreich keinen Ausschliessungsgrund dar, das gilt sowohl für die Blut- als auch für die Plasmaspende. [Rest gekürzt]
Diabetiker (Typ I, um präzise zu sein) sind übrigens ausgeschlossen, weil sie regelmäßig mit Injektionsnadeln hantieren (d.h. sie benützen, zeitlicher Ausschlussgrund, ebenso wie Piercing).
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -