Beitrag #8
19.02.2017, 10:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.02.2017, 10:39 von Bonita.)
Bei den Kosten für die ganzen Behandlungen kann man keinen fixen Betrag nennen...
Die Haar-Entfernung wird meistens nicht von den Krankenkassen bezahlt (nach einer TS-Diagnose/Gutachen wird eventuell ein Prozentsatz davon übernommen, Rechnungen aufheben!), wenn Du Dir sicher über Dich und Deinen Weg (zB ohne Bart) bist, dann könntest Du damit bereits jetzt anfangen und den Großteil mittels LASER entfernen lassen, eventuell danach noch mittels Nadelepilation den unbeeindruckten Rest auf Dauer; Mit einer Hormontherapie werden mit der Zeit (Monate bis Jahre) die Körperhaare weniger und feiner, sodass man diese nicht unbedingt (vorher) mittels LASER entfernen lassen muss.
Jedenfalls benötigt man 1) eine/einen Psychotherapeut/in, bei der/dem man einige Stunden in Therapie gehen muss. Diese Stunden muss man normalerweise selbst bezahlen, man bekommt aber von der Krankenkasse etwas zurück (wieviel weiß Therapeut_in bzw die Krankenkasse bei der man die Honorare/Rechnungen einreicht). Es gibt auch ganz bezahlte Krankenkassen-Plätze bei TherapeutInnen, aber die sind sehr selten bzw muss man oft Monate/Jahre darauf warten.
Außerdem benötigt man danach einen Termin bei 2) einer/einem Psychiater/in und einen Termin bei 3) einer/einem klinischen Psycholog/in/en. Diese Termine muss man auch selbst bezahlen, ob Du das auch mit Deiner Krankenkasse verrechnen kannst musst Du mit der Kasse abklären.
Einer von den dreien - meistens ist das die/der Psychotherapeut/in, aber das kann man sich selbst aussuchen - soll der "Fallführende" sein; Der nimmt die beiden Diagnosen der anderen zwei und schreibt selbst auch eine Stellungnahme (Gutachten, Bestätigung). *)
Mit dieser Stellungnahme kann man zB schon die Namens- und Personenstands-Änderung bei der Gemeinde/Bezirkshauptmannschaft/Magistrat durchführen lassen (da sind dann kleine Gebühren zu bezahlen). Ausweise (zB Pass) kann man dann auch ändern lassen (Kosten wie üblich).
Auch geht man dann damit in eine Klinik mit TS-Ambulanz (bezahlt normaler Weise die Krankenkasse) für einige Untersuchungen, nach diesen benötigt man dann nochmal eine Stellungnahme (Gutachten, Bestätigung) von 1) + 2) oder 2) + 3) - also können nochmals Kosten anfallen; Das fasst der Fallführende nochmals zusammen und mit dieser Stellungnahme (Gutachten, Bestätigung) erhält man dann in der Klinik die Verschreibung für die Hormone bzw die Operationsfreigabe - beides wird, wenn man alles in Österreich macht, von der Krankenkasse bezahlt; Will man aber zB eine andere GaOP-Technik, muss man diese im Ausland selbst bezahlen und man bekommt auch nichts von der Kasse zurück.
Wie eine Userin erst kürzlich schrieb, kann man die angefallenen Rechnungen aber jedenfalls als Krankheitskosten https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehm...emein.html bei der jährlichen Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt https://finanzonline.bmf.gv.at einreichen, man bekommt da einen (kleinen) Prozentsatz zurück.
Das sieht sehr kompliziert aus, wird aber in der Regel nicht so heiß gegessen wie gekocht. Außerdem sind das nur Empfehlungen vom Gesundheitsministerium - siehe Grafik Transsexualismus Empfehlungen vom Ministerium oder hier http://community.transgender.at/showthread.php?tid=2309 - wenn die Transsexualität eindeutig ist ermöglichen manche Therapeuten bzw Kliniken auch schneller die Freigabe *) für die Änderungen bzw Hormone...
Die Haar-Entfernung wird meistens nicht von den Krankenkassen bezahlt (nach einer TS-Diagnose/Gutachen wird eventuell ein Prozentsatz davon übernommen, Rechnungen aufheben!), wenn Du Dir sicher über Dich und Deinen Weg (zB ohne Bart) bist, dann könntest Du damit bereits jetzt anfangen und den Großteil mittels LASER entfernen lassen, eventuell danach noch mittels Nadelepilation den unbeeindruckten Rest auf Dauer; Mit einer Hormontherapie werden mit der Zeit (Monate bis Jahre) die Körperhaare weniger und feiner, sodass man diese nicht unbedingt (vorher) mittels LASER entfernen lassen muss.
Jedenfalls benötigt man 1) eine/einen Psychotherapeut/in, bei der/dem man einige Stunden in Therapie gehen muss. Diese Stunden muss man normalerweise selbst bezahlen, man bekommt aber von der Krankenkasse etwas zurück (wieviel weiß Therapeut_in bzw die Krankenkasse bei der man die Honorare/Rechnungen einreicht). Es gibt auch ganz bezahlte Krankenkassen-Plätze bei TherapeutInnen, aber die sind sehr selten bzw muss man oft Monate/Jahre darauf warten.
Außerdem benötigt man danach einen Termin bei 2) einer/einem Psychiater/in und einen Termin bei 3) einer/einem klinischen Psycholog/in/en. Diese Termine muss man auch selbst bezahlen, ob Du das auch mit Deiner Krankenkasse verrechnen kannst musst Du mit der Kasse abklären.
Einer von den dreien - meistens ist das die/der Psychotherapeut/in, aber das kann man sich selbst aussuchen - soll der "Fallführende" sein; Der nimmt die beiden Diagnosen der anderen zwei und schreibt selbst auch eine Stellungnahme (Gutachten, Bestätigung). *)
Mit dieser Stellungnahme kann man zB schon die Namens- und Personenstands-Änderung bei der Gemeinde/Bezirkshauptmannschaft/Magistrat durchführen lassen (da sind dann kleine Gebühren zu bezahlen). Ausweise (zB Pass) kann man dann auch ändern lassen (Kosten wie üblich).
Auch geht man dann damit in eine Klinik mit TS-Ambulanz (bezahlt normaler Weise die Krankenkasse) für einige Untersuchungen, nach diesen benötigt man dann nochmal eine Stellungnahme (Gutachten, Bestätigung) von 1) + 2) oder 2) + 3) - also können nochmals Kosten anfallen; Das fasst der Fallführende nochmals zusammen und mit dieser Stellungnahme (Gutachten, Bestätigung) erhält man dann in der Klinik die Verschreibung für die Hormone bzw die Operationsfreigabe - beides wird, wenn man alles in Österreich macht, von der Krankenkasse bezahlt; Will man aber zB eine andere GaOP-Technik, muss man diese im Ausland selbst bezahlen und man bekommt auch nichts von der Kasse zurück.
Wie eine Userin erst kürzlich schrieb, kann man die angefallenen Rechnungen aber jedenfalls als Krankheitskosten https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehm...emein.html bei der jährlichen Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt https://finanzonline.bmf.gv.at einreichen, man bekommt da einen (kleinen) Prozentsatz zurück.
Das sieht sehr kompliziert aus, wird aber in der Regel nicht so heiß gegessen wie gekocht. Außerdem sind das nur Empfehlungen vom Gesundheitsministerium - siehe Grafik Transsexualismus Empfehlungen vom Ministerium oder hier http://community.transgender.at/showthread.php?tid=2309 - wenn die Transsexualität eindeutig ist ermöglichen manche Therapeuten bzw Kliniken auch schneller die Freigabe *) für die Änderungen bzw Hormone...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends