Beitrag #15
28.02.2017, 20:21
(28.02.2017, 19:23)Mike-Tanja schrieb: Nach einer Personenstandsänderung (= Änderung des Geschlechtseintrags in den Personenstandsregistern) ist die Wahl eines dem Identitätsgeschlecht entsprechenden ersten ausschließlich weiblichen/männlichen Vornamens ein Klacks.
Was natürlich nur hilft, wenn es das Identitätsgeschlecht zur "Auswahl" gibt, was bei Non-binaries ja meistens nicht so ist. Glücklicherweise kann man sich mit einem geschlechtsneutralen Vornamen behelfen und Unsummen dafür ablegen (da es soviel ich weiß "kein [gesetzlicher] Grund" ist, wenn man non-binary ist und den Namen braucht, d.h. die Namensänderung ist "ohne Grund", d.h. > 500 EUR "Strafgebühr" zahlen).
Zitat:Ich gehe aber davon aus, dass Hilde das ohnehin klar ist.
Keine Ahnung, wem hier was klar ist, aber nachdem es sogar hier relativ unbekannt ist, dass es Trans-Menschen gibt, die nicht binär sind und für die eine dringend gewünschte und benötigte offizielle Namensänderung ein finanzielles und rechtliches Problem darstellt, wäre ich mir da nicht so sicher. Aber jetzt wäre das ja auch erwähnt
Das Leben ist eine Komödie und wir sind die Clowns.