Beitrag #12
19.03.2017, 14:36
(17.03.2017, 20:10)chipsi schrieb: [hier gekürzt]In einem gemischten Nacktbereich kann das rechtlich kein Problem sein, denn die fehlende Geschlechtertrennung bedingt eben, dass ich als Frau auch Zumpferln und als Mann auch blanke Brüste und Vaginas zu sehen bekomme, und mein "sittliches Empfinden" muss das eben aushalten, sonst bin ich fehl am Platz. Dass oben und unten ab und zu für manche/n Betrachter/in nicht zusammenpassen, kann m.E. nicht entscheidend sein (siehe Mann mit Gynäkomastie).
Angenommen man würde vom Betreiber vor die Tür gesetzt werden, weil sich bspw. im Nacktbereich andere Gäste beschweren weil da eine Frau rumläuft mit einer.... hmmm ... anatomischen Besonderheit , dann wär das vermutlich eindeutig Diskriminierung aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, oder seh ich das falsch (M-T bitte melden)?
[hier auch gekürzt]
In einem nach Geschlechtern getrennten Nacktbereich kommt's auf die Papiere an, auch wenn das vielleicht manche Gäste (z.B. Cisfrauen bei einer Non-OP-Transfrau) anders sehen.
Hat man die zum Bereich passenden Papiere, wäre ein Rausschmiss unerlaubte Diskriminierung, und man könnte nach Anti-Diskriminierungsrecht dagegen vorgehen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -