Beitrag #4
13.02.2012, 11:50
(12.02.2012, 18:29)Michaela1 schrieb: [hier gekürzt; biologisch-genetisches Geschlecht und WC-Benutzung] Wie schaut es rechtlich aus? [hier auch]
Nicht sehr dramatisch. Das Ärgste, was man einem TG-Menschen auf der "falschen" Toilette zur Last legen könnte, wäre wohl eine Verwaltungsübertretung des Typs "Verletzung des öffentlichen Anstands". Das kommt dann auf das anzuwendende Landes-Polizeistrafgesetz an (kann in jedem Bundesland anders heißen, in Vorarlberg heißt es bekanntlich schön und markant "Sittenpolizeigesetz").
Und man könnte theoretisch von einem Wirt Lokalverbot bekommen.
Mir persönlich ist kein Fall aus den letzten zehn Jahren bekannt, in dem es zu einem Strafverfahren gekommen wäre. Das liegt wohl auch daran, dass es hier einen spürbaren Wandel des allgemeinen "Sittlichkeitsempfindens" gegeben hat.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -