Beitrag #5
13.02.2012, 12:21
Zitat:Das Ärgste, was man einem TG-Menschen auf der "falschen" Toilette zur Last legen könnte, wäre wohl eine VerwaltungsübertretungIch würde mich aber gegen eine Verwaltungsübertretung wehren,da ein TS laut Psychologen eindeutig eine Frau (im falschen Körper) ist. Es ist daher wichtig,daß man sich von den Psychotherapeuten eine Bestätigung für die Behörden ausstellen lasst,die bestätigt,daß man sich derzeit in dem vom Gesetz vorgeschriebenen Alltags-Test befindet der ja den Zweck hat, den täglichen Geschäften als Frau nachzugehen.
Also sollen oder müssen wir eigentlich auf das Frauen-WC gehen um den TG-Gesetz genüge zu tun.
Mir hat die Bestätigung geholfen, da angezweifelt wurde, daß ich der Mann/Frau bin, deren Ausweis ich vorweiste.
In Bezug des WC ging ich daher auch schon vor der GaOP auf die Damentoilette. Man selle sich vor,
ich müßte mich vor den Urinierenden Männen herrichten und schminken. Aus Erfahrung weis ich aber,daß die Frauen für uns Verständnis haben, bei den Männern dagegen kann es da als
TS in Frauenkleider (wir sind ja immer so unterwegs) zu Komplikationen kommen.