Beitrag #2
08.05.2017, 11:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.05.2017, 11:24 von j-unique.)
Zitat:Der Oberste Gerichtshof erklärte hingegen, der Kläger habe "in den Augen anderer die Erscheinung und das soziale Verhalten einer Person männlichen Geschlechts".
Na dann … Fremdzuschreibung ftw. Würd mich interessieren, ob der Gerichtshof "männliche Erscheinung" und "männliches Sozialverhalten" definieren kann, und ob aufgrund dieser Definitionen auch Frauen das Frau-sein gerichtlich aberkannt werden kann.
Und mein Brechreiz steigt
Das Leben ist eine Komödie und wir sind die Clowns.