DE: Bundesrat zur Aufhebung des TSG sowie zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerken…
RE: DE: Bundesrat zur Aufhebung des TSG sowie zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerken…
Beitrag #16
Du gehst immer davon aus, dass diese Gesetze/Regelungen Dich (bzw Deine TS) betreffen - tun sie aber nicht (falls sie überhaupt schon in Kraft sind)...

Diese "gesetzlich (un)erlaubten Zwangsbehandlungen" zielen auf "psychisch auffällige" Menschen ab, die man mit staatlicher Erlaubnis medikamentös (starke Antidepressiva, Neuroleptika) ruhig stellen will (oder muss, weil sie ev anderen oder sich selbst schaden würden); Also zB "(psychisch auffällige) Randalierer" - wobei, für manche stellst Du sowas wohl auch schon dar (nachdem was Du da erst kürzlich erlebt hast) - wie Dir schon im Chat gesagt, würd ich da in diese Richtung hin sehr aufpassen;

Wenn Du also psychiatrisch "betreut werden musst", weil Du "auffällig" bist/wirst (zB wg Suizidversuches oder "Häuseranzündens"), dann wird nicht Deine TS sondern "der Randalier" (zwangs-) behandelt - und zwar mit medikamentösen Ruhigstellern etc pp, aber nicht Hormonen, NÄ/PÄ usw usf; Das käme erst danach in Frage, wenn Du ganz lieb und brav alles das tust und abwartest, was einige "Experten" von Dir erwarten/verlangen...

Dein Problem ist ja, dass Du (nun bereits seit Jahren?!) keine adäquate Behandlung bez Deiner TS (Psychotherapie, Hormonbehandlung, ...) erhältst; Eine stationäre psychiatrische Unterbringung ist idR bei TS eben nicht erforderlich...
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RE: DE: Bundesrat zur Aufhebung des TSG sowie zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerken… - von Bonita - 07.06.2017, 05:44

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