Beitrag #10
01.07.2017, 19:42
(16.06.2017, 22:48)Sparkle schrieb: [hier gekürzt]Das ist klar, ein Heerespsychologe ist in erster Linie Amtssachverständiger und behandelt die Betroffene nicht. Natürlich darf er alles, was er erhebt, für seine Gutachten oder Berichte an die zuständigen militärischen Stellen verwerten. Diesem Irrtum begegnet man als Verwaltungsjurist/in häufig, etwa wenn Leute den Führerschein verlieren und nachher meinen, der Amtsarzt, bei dem sie wegen eines Waffenverbots vorgeladen waren, hätte als Arzt ja nix über ihren Alkohol- oder Drogenkonsum weitergeben dürfen. Aber jeder Amtssachverständige ist nach außen hin durch die Amtsverschwiegenheit gebunden.
Daher würde ich Dir davon abraten, Dich bei einem Heerespsychologen zu outen. In Punkto Arztgeheimnis, Diskretion, etc. darfst Du da nicht allzu viel erwarten. Dein Kompaniekommandant und Dein vorgesetzter Offizier werden mit Sicherheit informiert.
[hier auch gekürzt]
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -