Beitrag #5
18.11.2017, 23:01
danke für die info,
dann nehme ich mal mit dieser rechtsgrundlage einen vierten anlauf.
sollte also heissen statt telefonat und hinpilgern und um rat bitten, einen antrag ein zu reichen für die bereits eingereichten honorarnoten?
und dann warten auf geld oder schriftl reaktion der wgkk?
lg, newt
ps: danke fürs verschieben, war mir auch unsicher wo das thema am ehesten hingehört, aber dachte wenn jemand therapie sucht sollte sehen dass man diesbezüglich aufpassen muss
dann nehme ich mal mit dieser rechtsgrundlage einen vierten anlauf.
sollte also heissen statt telefonat und hinpilgern und um rat bitten, einen antrag ein zu reichen für die bereits eingereichten honorarnoten?
und dann warten auf geld oder schriftl reaktion der wgkk?
lg, newt
ps: danke fürs verschieben, war mir auch unsicher wo das thema am ehesten hingehört, aber dachte wenn jemand therapie sucht sollte sehen dass man diesbezüglich aufpassen muss