Beitrag #2
27.11.2017, 11:23
http://www.transx.at/Lib/Law/BMG%20BehaE...201706.pdf
Das ist der aktuelle Stand der standars-of-care (Behandlungsrichtlinien für Transsexuelle) in Österreich.
Hast du keine PsychotherapeutIn, die dich da durchbringt? Fallführer? Wennst aus Wien bist, meld dich bei der Beratungsstelle Courage bei Mag. Wahala.
Um die HRT zu bekommen, muss du zuerst mal das klinisch psychologische Gutachten machen lassen (nicht zwingend zuerst, aber die Logik empfiehlt es), dann damit zu deinem PsychotherapeutenIN, der/die wird sich da anhängen. Danach noch zum Psychiater. Dann hast mal die drei Gutachen. Danach/parallel kommen die med. Untersuchungen. Und abschließend brauchst noch eine letzte Stellungnahme von Psychiater od. Psychotherapeuten.
Dann hast mal die Hormone.
Nach 6-12 (je nach Alter) Monaten kannst dich dann mal um die OP kümmern. Das benötigt nochmals paar Diagnosen, Untersuchungen. Aber so weit bin ich selber noch nicht.
Ich versteh nur den Hickhack mit Gericht und 2 Jahren nicht ganz?? Die Personenstandsänderung muss das zuständige Standesamt machen und darf dabei nichts verlangen außer eine Stellungnahme deiner behandelnden Fachkraft, dass du dir sicher bist und die Änderung irreversibel.
Das ist der aktuelle Stand der standars-of-care (Behandlungsrichtlinien für Transsexuelle) in Österreich.
Hast du keine PsychotherapeutIn, die dich da durchbringt? Fallführer? Wennst aus Wien bist, meld dich bei der Beratungsstelle Courage bei Mag. Wahala.
Um die HRT zu bekommen, muss du zuerst mal das klinisch psychologische Gutachten machen lassen (nicht zwingend zuerst, aber die Logik empfiehlt es), dann damit zu deinem PsychotherapeutenIN, der/die wird sich da anhängen. Danach noch zum Psychiater. Dann hast mal die drei Gutachen. Danach/parallel kommen die med. Untersuchungen. Und abschließend brauchst noch eine letzte Stellungnahme von Psychiater od. Psychotherapeuten.
Dann hast mal die Hormone.
Nach 6-12 (je nach Alter) Monaten kannst dich dann mal um die OP kümmern. Das benötigt nochmals paar Diagnosen, Untersuchungen. Aber so weit bin ich selber noch nicht.
Ich versteh nur den Hickhack mit Gericht und 2 Jahren nicht ganz?? Die Personenstandsänderung muss das zuständige Standesamt machen und darf dabei nichts verlangen außer eine Stellungnahme deiner behandelnden Fachkraft, dass du dir sicher bist und die Änderung irreversibel.