Beitrag #5
27.11.2017, 14:11
Hallo Nyencia,
in Deutschland gab es zum 1.10. eine Gesetzesänderung, nachdem die Krankenkasse bei erfolgter Diagnose Transsexuell die Bartepilation bezahlten muss. Die findest solche Sache auch im Internet. Es gibt hier einen speziellen Ausschuss in Deutschland der die Pflichtleistungen der GKV festlegt.
Die GAOP fällt da auch darunter wenn die unabhängigen Gutachten vorliegen, aber das muss in Deinem Fall ja der Fall sein.
Mal eine ganz andere Frage, wieso solltest du denn die Rente beantragen? Das wäre etwas ganz neues für mich, da in Deutschland Transsexualität nicht als zusätzliche Einschränkung gilt, z.B. bei der Beantragung eines Behinderten Ausweis.
Ganz liebe Grüße
Martina
in Deutschland gab es zum 1.10. eine Gesetzesänderung, nachdem die Krankenkasse bei erfolgter Diagnose Transsexuell die Bartepilation bezahlten muss. Die findest solche Sache auch im Internet. Es gibt hier einen speziellen Ausschuss in Deutschland der die Pflichtleistungen der GKV festlegt.
Die GAOP fällt da auch darunter wenn die unabhängigen Gutachten vorliegen, aber das muss in Deinem Fall ja der Fall sein.
Mal eine ganz andere Frage, wieso solltest du denn die Rente beantragen? Das wäre etwas ganz neues für mich, da in Deutschland Transsexualität nicht als zusätzliche Einschränkung gilt, z.B. bei der Beantragung eines Behinderten Ausweis.
Ganz liebe Grüße
Martina