VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich
RE: VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich
Beitrag #3
Es steht eh schon im geänderten Betreff des Themas. Clap

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat gestern jene Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG), die Ehe und eingetragene Partnerschaft (EP) jeweils nur auf heterosexuelle und homosexuelle Paare beschränkt haben, als verfassungswidrig (gleichheitswidrig-diskriminierend) aufgehoben. Es wird also in Zukunft zwei, wenn auch nur sehr marginal unterscheidbare Formen des rechtlich-anerkannten paarweisen Zusammenlebens geben. Falls sich der Gesetzgeber nicht entschließt, die EP wieder ganz abzuschaffen (was der VfGH offenbar auch erwogen hatte, dann aber, m.E. völlig zu Recht, als zu weitgehend verworfen haben dürfte).

Interessant ist auch, dass der VfGH sofort an die Öffentlichkeit gegangen ist (Pressemitteilung vom 5.12.2017). Offenbar hat man gerade noch höflichkeitshalber die Zustellung am Ballhausplatz Nr. 2 (per Boten?) nach blitzartiger Ausfertigung der gestern beschlossenen Entscheidung abgewartet.

Bin gespannt, welche politischen Reaktionen jetzt kommen!
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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RE: VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich - von Mike-Tanja - 05.12.2017, 12:02
RE: VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich - von Patricia1975 - 05.12.2017, 13:15
RE: VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich - von Patricia1975 - 05.12.2017, 20:24
RE: VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich - von Patricia1975 - 05.12.2017, 21:36
RE: VfGH: "Ehe für alle" ab 1.1.2019 möglich - von Patricia1975 - 13.10.2018, 15:12

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