Beitrag #45
18.01.2018, 15:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.01.2018, 16:04 von Bonita.)
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/1.html schrieb:Einführungsgesetz BGB
(2) Soweit in dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder in diesem Gesetz die Regelung den Landesgesetzen vorbehalten oder bestimmt ist, daß landesgesetzliche Vorschriften unberührt bleiben oder erlassen werden können, bleiben die bestehenden landesgesetzlichen Vorschriften in Kraft und können neue landesgesetzliche Vorschriften erlassen werden.
NACHTRAG: Soeben entdeckt...
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwitterparagraf
Zitat:... Mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum 1. Januar 1900 sind die Regelungen des Preußischen Allgemeinen Landrechts gegenstandslos geworden. Bereits ab Einführung der staatlichen Standesregister zum 1. Januar 1876 durch das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 musste in das Geburtsregister das Geschlecht des Kindes eingetragen werden. Die Bekanntmachung, betreffend Vorschriften zur Ausführung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 25. März 1899 führte dafür ein entsprechendes Formular ein.Die neuen Änderungen aufgrund des BVerfG 10.10.2017 – 1 BvR 2019/16 würden dann aber auch für den ganzen Bund (und nicht nur einzelne Bundesländer) gelten, was ja auch sinnvoller ist.
Zum 1. November 2013 wurde diese Regelung revidiert.[8] § 22 Abs. 3 PStG bestimmt seitdem, dass der Personenstandsfall ohne Angabe eines Geschlechts in das Geburtenregister einzutragen ist, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann.[9] Die betreffenden Kinder brauchen also nicht mehr – wie ab den 1960er Jahren üblich – noch im Säuglingsalter einer Operation zur Herstellung einer klaren Geschlechtszuordnung unterzogen zu werden. Dies hatte bei den Betroffenen im weiteren Verlauf ihres Lebens nicht selten zu schweren körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen geführt.[10]
Mit der zunehmenden rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichberechtigung) entfällt auch das praktische Bedürfnis nach einer Abgrenzung der biologischen Geschlechter. Die Gender-Debatte stellt zudem die überkommenen Geschlechterrollen in Frage.
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Ps: Dass wir in Ö auch ziemlich arg hinter der Fassade dran sind mit alten Gesetzen, zB auch aus der NaSo-Zeit, wird einem durch diesen Artikel schlagartig klar: http://www.augustin.or.at/zeitung/tun-un...etzen.html - ähnlich/anders in D: http://www.taz.de/!5068958/ - alles kaum zu glauben, aber Realität...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends