Beitrag #22
26.02.2018, 16:29
(26.02.2018, 16:17)Patricia1975 schrieb: Dafür wollte er nicht die Stellungnahme vom Therapeuten sondern den Befund vom Psychiater ;-) kam ihm wohl professioneller vor. Aber mir wurscht.Wer ist denn dein Fallführender, dein Therapeut oder dein Psychiater?
Sollte es dein Psychiater sein, ist klarerweise sein Befund relevanter als die Stellungnahme deines Therapeuten. Letztendlich geht es der Behörde aber nur um einen Nachweis, der diesen Schritt erforderlich macht (laut österreichischer Verfassung darf eine Frau keinen männlichen Namen haben und umgekehrt), wessen Unterschrift dort drauf ist, sollte eigentlich nicht von Belang sein.