Beitrag #28
26.02.2018, 19:00
Haben sie - Herr H. hat mich das schon am 8.1. gefragt und eben gesagt, dass es sich aufgrund meiner Situation weder bei VN noch NN um einen Wunschnamen handeln würde und daher nur die kleine Verwaltungsgebühr zahlen müsste.
Ist aber auch so auf help.gv.at nachzulesen.
Auch wieder ein Grund mehr sich für ein einheiltiches bundesweites Prozedere für Transmenschen einzusetzen - sowohl in der Medizin/Krankenkassensystem als auch innerhalb der Verwaltungsbehörden.
Ist aber auch so auf help.gv.at nachzulesen.
Auch wieder ein Grund mehr sich für ein einheiltiches bundesweites Prozedere für Transmenschen einzusetzen - sowohl in der Medizin/Krankenkassensystem als auch innerhalb der Verwaltungsbehörden.